…des § 13 Abs. 2 KStG 1988 in Anspruch genommen werden kann. Nach dem in dieser Bestimmung normierten "Ersatzschachtelprivileg" sind Privatstiftungen "mit ausländischen Beteiligungserträgen, wenn sie den in § 10 Abs. 1 genannten vergleichbar sind und wenn für sie keine Steuerentlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen erfolgt, befreit"…
…der Ebene dieser gewerblichen Einkünfte in Österreich keine Einkommensteuer anfällt. Ein in Österreich ansässiger Kommanditist der GmbH & Co KG hat jedoch so hohe andere Einkünfte, dass in Österreich insgesamt ein positives Einkommen vorliegt und Steuer vorgeschrieben wird. 1.4.2. BMF/FB IStR Gemäß Art…
…Es handelt sich somit um eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft in Österreich. Geschäftsführer sind ausländische Personen. Es erfolgt jedenfalls keine Eintragung gemäß § 12 UGB einer "Inländischen Zweigniederlassung ausländischer Rechtsträger" sondern gemäß § 2 UGB "Unternehmer kraft Rechtsform". Bei der Vergabe der Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird nun…
…obersten Organe, Nebentätigkeiten von Beamten), Bezügen gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (Lehrbeauftragte, Rz 4), wobei diese Bezüge keine Arbeitslöhne iSd § 5 Abs. 1 lit. a KommStG 1993 darstellen und somit nicht in die Bemessungsgrundlage zur Kommunalsteuer einzubeziehen sind. 2.1.2. Bildungseinrichtungen…
…keine Lohn- und Gehaltsschemata; SEG-Zulagen würden aufgrund von bilateralen Verhandlungen zwischen dem Lohnbüro und dem Arbeitnehmer gewährt und dann im Lohnausweis pauschal auch für das 13. und 14. Monatsgehalt ausgewiesen. Sind die SEG-Zulagen gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei? 4.4.2. BMF/FB…
…UmgrStR 2002 Rz 1047), kein Verlust eines Besteuerungsrechts ein, wenn durch die Einbringung eine Betriebsstätte der Z Limited erhalten bleibt. Ergänzend ist in einem weiteren Schritt zu untersuchen, ob das selbst geschaffene Markenrecht aus zwischenstaatlicher Sicht von der inländischen Betriebsstätte zur Z Ltd. nach Zypern…
…und zieht deshalb mangels fester Einrichtung in Österreich auf Grund einer mündlichen Erklärung überhaupt keine Steuer ab. Unter welche Zuteilungsregel fallen Dozenten, die Blockseminare an österreichischen Universitäten abhalten? 3.2.2. BMF/FB IStR Für Zwecke der Abkommensanwendung richtet sich bei den in Österreich tätigen…
…dass sie nach dem Tod des ehemaligen Polizeibeamten an dessen Witwe weitergezahlt wird. Dem Umstand, dass die Witwe keine öffentliche Funktion in Deutschland bekleidet hat, wird nicht die Wirkung beigemessen, dass eine ursprünglich dem Artikel 19 des DBA zuzuordnende Ruhegehaltszahlung in den Händen der Rechtsnachfolgerin…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
…dass keine Meldepflicht besteht, wenn sich die Vermittlungsleistung nur auf inländisches Umlaufvermögen bezieht. Wird daher inländisches Umlaufvermögen exportiert und bedient sich der Exporteur vor Ort dazu der Hilfe von Geschäftsvermittlern, die in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, besteht in Bezug auf diese Vermittlungsleistungen keine Mitteilungspflicht…
Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
…Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu bestätigen, weil dies offen lässt, ob das Vergleichsobjekt nur durch Überlassungsverträge mit ausländischen Arbeitskräfteüberlassern oder auch durch solche mit inländischen Überlassern gebildet wird…
…unbeschränkt steuerpflichtige Person, die ihren Mittelpunkt der Tätigkeit für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Österreich hat, hat ein ukrainischer Arbeitgeber ohne inländische Betriebstätte dem Finanzamt eine Lohnbescheinigung (Formular L17) zu übermitteln, wenn kein freiwilliger Lohnsteuerabzug vorgenommen wird. Ist dies der Fall, erfolgt die…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ( DBA-Deutschland , BGBl. III Nr. 182/2002 ) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen…
…19 des OECD-Musterabkommens 1977) das Besteuerungsrecht an Einkünften aus öffentlichen Kassen dem Schuldnerstaat zugewiesen. Da Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens keine dem Art. 19 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Beschränkung seiner sachlichen Anwendung auf den Bereich der Hoheitsverwaltung enthält und sich die…
…Ein Anspruch auf "Besteuerungsaufschub" kann aus der EuGH-Rechtsprechung nicht abgeleitet werden, weil auch zwischen ausschließlich in Österreich ansässigen verbundenen Unternehmen eine unter Fremden unübliche unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern steuerlich nicht anerkannt wird und daher insoweit keine unterschiedliche Behandlung zwischen dem inländischen und dem grenzüberschreitenden…
Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…
…Österreich ein Trainingslager ab, es fließen keine Einkünfte von einem inländischen Veranstalter, die Spieler erhalten weiter ihre Bezüge vom ausländischen Verein In diesem Fall ist mangels "inländischer" Einkünfte des ausländischen Vereins ebenfalls nur die Frage der allfälligen Steuerpflicht der Spieler zu untersuchen. Soweit das Training…