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BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…entsprechenden Voraussetzungen erstmals im Wirtschaftsjahr 2007 erfüllt. In Serbien wird vom zuständigen Finanzamt bzw. einer anderen Behörde kein Bescheid oder eine ähnliche Bestätigung hinsichtlich der Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung ausgefertigt. Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung wird seitens der Finanzverwaltung ausschließlich im Rahmen der Außenprüfung…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…die in §19 Abs. 1a UStG 1994 genannten Voraussetzungen? Ändert sich diese Beurteilung, wenn die Unternehmerin M über keine UID verfügt oder eine falsche UID angibt? Damit es zu einem Übergang der Steuerschuld im Sinne des § 19 Abs. 1a UStG 1994 kommt, muss es sich…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Die Privatstiftung hat keine rechtlichen Eigentümer und ist daher eine Stiftung im Sinne des Art. 3 Z. 6 lit. c der Richtlinie (EU) 2015/849 bzw. gemäß § 2 Z 3 lit. a WiEReG. Eine Privatstiftung kann durch einen oder mehrere Stifter mittels eines Notariatsaktes gegründet…

BMF-010203/0312-VI/6/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0312-VI/6/201403.10.2014

… 12 Abs. 11 UStG 1994 zurückbezahlt. Im Errichtungszeitraum wurden keine Werbungskostenüberschüsse begehrt (kein Zinsaufwand, da ausreichend Eigenkapital vorhanden war). Eine Errichtung zum Zwecke der Veräußerung oder zur Nutzung für private Wohnzwecke war in der Bauphase nicht vorgesehen. Der Veräußerungserlös des Neubaus beträgt 4,5 Mio…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…stehen der AG keine Rechte, insbesondere auf Gewinnausschüttung, zu, es gelten für sie die allgemeinen bilanzsteuerrechtlichen Regeln. Eine anschließende Veräußerung dieser Aktien über den Wertpapiermarkt stellt einen Verkaufsvorgang dar. Es handelt sich somit um einen Erwerbsvorgang mit anschließendem Verkauf. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste sind…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Ausnahmen vom Anwendungsbereich des § 1 WiEReG bedeuten keine Ausnahme vom Anwendungsbereich der berufsspezifischen Sorgfaltspflichten gemäß anderer Aufsichtsgesetze. Umgekehrt sind auch Ausnahmen, die in anderen Aufsichtsgesetzen vorgesehen sind, wie beispielsweise die Ausnahme für börsennotierte Gesellschaften gemäß § 2 Z 3 FM-GwG (oder § 87 Abs 2 Z…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

…keine Bedenken, ein etwa schon vorliegendes Ergebnis des Stichtagsjahres anstatt des dritten vor dem Stichtag erzielten Ergebnisses in die Berechnung einzubeziehen. Umstände, die am Stichtag erkennbar waren und von offenkundigem Einfluss auf die nach dem Stichtag zu erwartende Ertragsentwicklung sind, können allenfalls durch Zu- oder…