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254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

…von umsatzsteuerlichen Zweifelsfragen entstehen lassen, zu denen nachstehend die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Finanzen bekanntgegeben wird: 1.1. Unter die Ausübung der öffentlichen Gewalt fällt die Seelsorge in allen ihren Erscheinungsformen, sowohl in mündlicher Predigt als auch durch schriftliche Publikationen, welche die göttliche Lehre verbreiten…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…Ausübung der öffentlichen Gewalt und damit hoheitlich tätig werden, unterliegen nicht der KommSt (keine unternehmerische Tätigkeit). Eine solche Tätigkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handelt, zu deren Annahme der Leistungsempfänger auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist. Nur eine hoheitliche Tätigkeit…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 1/2

…öffentlichen Gewalt obliegen. Bei Tätigkeiten "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" im Sinne dieser Bestimmung handelt es sich um solche, die Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung ausüben. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn die Ausübung dieser Tätigkeit das Gebrauchen hoheitlicher Befugnisse…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…Straßenbaumaßnahmen, Ortsbildgestaltungen und ähnliche hoheitliche Aufgaben auf die KEG zu übertragen. Nach Rz 274 UStR 2000 ist im Rahmen der Ausgliederung eine der Voraussetzungen die Übertragung des Grundstückes in das Eigentum des ausgegliederten Rechtsträgers. Ist diese Voraussetzung auch mit einem Baurechtsvertrag erfüllt? Ist die Rz…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG-NoAG) vom jeweils zuständigen Finanzamt nach den Abgabenvorschriften der BAO vollzogen. Die Aufgabe der Entscheidung über Förderanträge werden…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…Länder, Gemeinden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie die Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten oder Leistungen Zölle, Gebühren, Beiträge oder sonstige Abgaben erhalten (siehe…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…Geschäftsgegenstand der dKG liegt im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften (so genannte Private Equity Fonds). Die mittelbare Beteiligung an der dKG wird vom Initiator seit mehr als einem Jahr im Privatvermögen gehalten. Neben dem Initiator sind auch…

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…der Übertragung zu keiner Änderung der Bewirtschaftungsart des notorisch verlusterzeugenden Betriebes, kann kein neuerlicher Anlaufzeitraum beginnen (eine Änderung der Bewirtschaftungsart erscheint bei einem Freibad wenig realistisch). 2) Bei Übertragung von hoheitlichen Tätigkeiten, wie zB Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung oder Abfallentsorgung liegen keine Betriebe in steuerlicher Hinsicht vor…