…glaubhaft gemacht werden kann, dass Grund und Boden unentgeltlich erworben wurde, kann dieser außer Ansatz gelassen werden. Bei historischen (zB kirchlichen) Gebäuden wird oftmals der Fall auftreten, dass die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Aufwendungen für Großreparaturen nicht mehr bekannt sind. Um in jenen Fällen…
…Boden ist in der Bilanz getrennt vom Gebäude anzusetzen. Gebäude und grundstücksgleiche Rechte stellen immer Neugrundstücke dar, wenn sie am 31.3.2012 dem Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen zuzurechnen waren. Für die Ermittlung des Unterschiedsbetrages nach § 18 KStG 1988 sind dabei grundsätzlich die historischen Anschaffungs- bzw…
…bestehen jedoch keine Bedenken, die Garage beim übersteigenden Wohnungswert als Nebengebäude (Einstufung im Regelfall Bauklasse 3.3) mitzuerfassen, sofern sie in den landwirtschaftlichen Gebäuden oder im Hofverband integriert ist. Der dazugehörige Grund und Boden verbleibt diesfalls im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, da sich in der…
…dass bei der Gegenüberstellung der rechnerischen Abgabenbeträge so vorzugehen ist, als würde die KöSt für das Sanierungsjahr ohne Sanierungsgewinn ermittelt werden. Historisch betrachtet waren die Sanierungsgewinne bis 1998 gänzlich steuerfrei. Die durch die Steuerpflicht des Sanierungsgewinnes entstehende Steuerlast soll aber ebenfalls nur im Ausmaß der…