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BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

… 191 Abs. 2 BAO), es sei denn, ihre Rechtsgemeinschaft (Erbengemeinschaft) besteht auch nach der Einantwortung fort. Für sie gelten die Vorschriften der §§ 81 und 101 BAO. Einkommensteuerbescheide, die Besteuerungsansprüche vor dem Tod des Erblassers betreffen, werden nach der Einantwortung an den oder die Erben (Erbengemeinschaft…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…auch nicht unter die für solche Anbringen, für die die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen, geltenden, die Einbringung bei einer Abgabenbehörde regelnden Vorschriften gemäß § 86a BAO. Das Geltendmachung des Parteirechts gegenüber einer Abgabenbehörde, sich durch eine eigenberechtigte Person vertreten zu lassen, die sich grundsätzlich durch eine schriftliche…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Ausführung der Lieferung bzw Leistung. Da § 9 EStG 1988 Rückstellungen für das EStG eigenständig regelt, gehen die steuerlichen Rückstellungsgrundsätze als zwingende steuerliche Vorschriften den handelsrechtlichen Regelungen vor. Die in § 9 EStG 1988 festgelegten steuerlichen Rückstellungsvorschriften müssen dem Leistungsfähigkeitsprinzip entsprechen ausgelegt werden…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

…Anteilspapieren ist der Kurswert vom Stichtag zugrundezulegen. (5) Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes einer Gesellschaft, die aufgrund der handelsrechtlichen Vorschriften oder freiwillig einen konsolidierten Abschluss erstellt, kann anstelle der getrennten Ermittlung der gemeinen Werte für Unter- und Obergesellschaft(en) über Antrag und Nachweis der…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…Die sogenannte "kleine" Euro-Verordnung (EG) Nr. 1103/97 vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (ABl. L 162/1997) enthält die flankierenden Maßnahmen der Euro-Umstellung (Umrechnung ECU in Euro im Verhältnis 1 : 1, Kontinuität von Verträgen…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

§ 12 BewG 1955, 161 ff HGB Bewertung eines negativen Kommanditanteils bei Grundstücksbesitz der KG Mit Rücksicht auf die einschlägigen handelsrechtlichen Haftungsbeschränkungen ist dem Kommanditisten nach Rechtsprechung und Literatur zum BewG 1955 kein negativer steuerlicher Wert zuzurechnen. Stattdessen erfolgt der Wertansatz mit Null. Der Negativüberhang trifft…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…VwGH 28.11.2002, 98/13/0041) bzw. ist nicht auf die Art der Tätigkeit abzustellen. Unter diese Bestimmung fällt somit nicht nur die Tätigkeit als handelsrechtlicher Geschäftsführer, sondern jede Art der dienstnehmerähnlichen Tätigkeit des an der Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten, bspw. ein mehr als 25…

BMF-010302/0031-IV/8/2011Information zum neuen Außenhandelsgesetz (AußHG 2011)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010302/0031-IV/8/201107.09.2011

…AußHG 2011). (4) Voranfrage Entspricht dem aus dem Außenhandelsgesetz 2005 bekannten Feststellungsbescheid (§ 62 AußHG 2011). (5) Datenbekanntgabe vom BMF an das BMWFJ Der § 34 AußHG 2005 (Amtshilfe in Form von Nachschauen für das BMWFJ) wurde um Vorschriften, die Datenaustausch zwischen den beiden Ressorts ermöglichen, erweitert (…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 2/2

Die Haftung nach § 15 BAO besteht ua dann, wenn nach einem Wechsel in der Person des gesetzlichen Vertreters der Vertreter erkennt, dass bereits abgegebene Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben unrichtig oder unvollständig sind oder dass die Einreichung solcher Erklärungen pflichtwidrig unterlassen wurde. Die Haftung für…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

…bildet den "Höchstbetrag", bis zu dem eine Anrechnung der ausländischen Steuer zulässig ist (Rz. 83 Phillip-Loukota-Jirousek). Lösung Ausländische Steuern sind nach den Vorschriften von Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Höhe jener österreichischen Einkommensteuer anzurechnen, die auf die Auslandseinkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). In welcher Höhe Auslandseinkünfte bei…

BMF-010203/0514-VI/6/2008Richtlinien für die Lagerbewertung im Buchhandel - Fassung 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0514-VI/6/200822.10.2008

…zulässig. Die Anwendung der vereinfachenden Bewertung nach diesen Richtlinien steht dem Steuerpflichtigen frei. Wird auf die Anwendung verzichtet, hat die Bewertung entsprechend den Vorschriften des § 6 EStG 1988 zu erfolgen. Im Fall der Anwendung der Richtlinien muss sich diese auf den gesamten Betrieb beziehen, dh…

04 0610/188-IV/4/96Anwendung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 1995
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0610/188-IV/4/9608.07.1996

Der Fiskalausschuss der OECD hat am 27. Juni 1995 eine revidierte Fassung des OECD-Berichts "Verrechnungspreise und Multinationale Unternehmen" (1979) zur Veröffentlichung freigegeben. Der Rat der OECD hat in einer am 13. Juli 1995 verabschiedeten Empfehlung den Mitgliedstaaten der OECD ua empfohlen, dass ihre Steuerverwaltungen…

BMF-010103/0020-VI/2006Erlass zu den Anzeigepflichten nach den §§ 120 und 139 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0020-VI/200609.03.2006

1. Allgemeines zu Anzeigepflichten 1. Allgemeines zu Anzeigepflichten Die Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Offenlegung der für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände besteht nach § 119 Abs. 1 BAO "nach Maßgabe der Abgabenvorschriften". Eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht besteht…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…ein Teil der Grundaufzeichnungen, es muss daher zu Prüf- und Kontrollzwecken für die Organe der Finanzverwaltung innerhalb angemessener Zeit der Zugriff auf das aktuelle Datenerfassungsprotokoll möglich sein. Darüber hinaus sind in anderen gesetzlichen Vorschriften normierte Aufzeichnungsverpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen (§ 124 BAO…

BMF-010102/0001-IV/2/2007Information zur Barbewegungsverordnung und ergänzende Ausführungen zum Durchführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0001-IV/2/200703.08.2007

1. Allgemeines Details der Losungsermittlung, der Einzelaufzeichnungspflichten bei den Barbewegungen, sowie die diesbezüglichen Ausnahmebestimmungen sind der Barbewegungsverordnung und dem Durchführungserlass (mit Beispielen) vom 27.12.2006, BMF-010102/0004-IV/2/2006, zu entnehmen. Mit diesem ergänzenden Ausführungen zum Durchführungserlass sollen im Wesentlichen allfällige in…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

04 1483/192-IV/4/94Österreichisch-deutscher Amtshilfevertrag, BGBl. Nr. 249/1955; Forderungsanmeldungen im Konkursverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1483/192-IV/4/9414.06.1994

Aus gegebenem Anlass wird im Interesse der bundeseinheitlichen Anwendung des Vertrages vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach…