…hiebei gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG im Abzugsweg zu erheben, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die steuerpflichtigen Tätigkeiten geleistet werden. 1.2 "Mitwirkende" bei den inländischen Veranstaltungen sind nicht nur Künstler, gewerblich tätige Musiker, Artisten, Beleuchtungstechniker, Regisseure, Kostümbildner, Berufs-…
…ohne inländische Betriebsstätte der inländischen Besteuerung (im Auftrittsstaat). Gleiches gilt für den gewerblich tätigen und ebenfalls unter Artikel 7 fallenden Künstler (Musiker). Der Anwendungsbereich des Absatzes 1 erfasst gemäß Satz 2 auch Vergütungen jeder Art, die Künstlern und Sportlern für die Benutzung oder das Recht…
…keinen Unterschied, ob die Kapitalgesellschaft als gewerblich tätig oder bloß vermögensverwaltend anzusehen ist. Im Fall einer vermögensverwaltenden Gesellschaft ist zwar die Betriebstättenregel des DBA-Weißrussland, BGBl. III Nr. 69/2002, nicht anwendbar, da das Unternehmen in der Betriebstätte in Weißrussland keine (gewerbliche) Tätigkeit ausübt. Art…
…Straßen- und Wanderhandel bzw. vergleichbare andere gewerblich tätige Unternehmer vom 19. November 2015, BMF-010102/0015-IV/2/2015 (interne Veröffentlichung bzw. Veröffentlichung durch die WKO), bleibt aufrecht. Demnach erfüllen Einzelhandelsunternehmer, insbesondere auch Markt-, Straßen- und Wanderhändler und andere gewerblich tätige Unternehmer, die Waren verschiedener…
…einschließlich Wahlwerbung besteht, kann nicht als Betrieb gewerblicher Art angesehen werden, weil diese Aktivitäten zum Kernbereich der Tätigkeit politischer Parteien (Hoheitsbereich) gehören (VwGH 09.11.1994, 92/13/0024). Auch wenn die Münze Österreich AG hoheitlich tätig und von der Körperschaftssteuer befreit ist, ist sie…
…EStG 1988 idF AbgÄG 2012; EStR 2000 Rz 652b idF Wartungserlass 2013 1.2. Sachverhalt Grundsachverhalt Zum Stichtag 28.2.2005 haben zwei an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft beteiligte natürliche Personen ihre Mitunternehmeranteile gemäß Art. III UmgrStG in eine GmbH eingebracht, an der sie im…
…darum geht zu entscheiden, ob eine österreichische Gesellschaft abkommensberechtigt ist, weil sie " aktiv gewerblich tätig " ist [3] ). Als Mindestmaß einer Erheblichkeitsgrenze für eine Betriebstättenbegründung könnte die im österreichischen Ertragsteuerrecht oft gebrauchte Bagatellgrenze von 20% (hier: bezogen auf die Betriebseinnahmen) herangezogen werden. Aber selbst in diesem…