…Freitag und beginnt die Abholfrist auch am Freitag, so gilt die Zustellung am Freitag als bewirkt, auch wenn der Empfänger etwa erst am Sonntag (oder falls der Montag ein gesetzlicher Feiertag ist, am Montag) an die Abgabestelle zurückkehrt. Bei dieser Konstellation wäre auch der Großteil…
…abgabenrechtlichen Bereich sowie durch das Amt für Betrugsbekämpfung bzw. durch das Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde, sofern die Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vollzogen werden. Mit diesem Erlass werden keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründet. Das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG, BGBl. I Nr…
…zum 31.10.2025 einreichen. § 108 Abs. 3 letzter Satz BAO ist anzuwenden: Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24.12., ist der nächste Tag, der nicht einer dieser Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen…
…| 31. März | 30. April | 30. Juni | 30. Juli Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so gilt der nächste Tag, wenn er nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist (§…
…AMSG). Wird die Kurzarbeitsunterstützung aufgrund einer der gesetzlichen Möglichkeiten in § 37b Abs. 6 AMSG ermittelt, ist diese sodann von der Kommunalsteuer befreit. Dabei muss nicht unterschieden werden, ob die Kurzarbeitsunterstützung im Rahmen der Entgeltfortzahlung (Dienstverhinderung, Krankenstand, Feiertag udgl) weitergewährt wird oder für Ausfallstunden aufgrund der…
…Tag des Folgemonats erfolgen und die Daten sämtlicher Änderungen des Monats umfassen. Die vorgesehene Regelung der Fristverlängerung bei Samstagen, Sonntagen und Feiertagen entspricht dem § 108 Abs. 3 zweiter Satz der Bundesabgabenordnung. Für den Zeitraum der Erstübermittlungen (Z 2) sind Folgeübermittlungen nach folgendem Plan vorgesehen:  …