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BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…2014: Eintragung der Sitzverlegung nach Wien im Firmenbuch (Generalversammlungsbeschluss erfolgte am 20.10.2014). Der Sitz befindet sich nun beim Parteienvertreter. Im Zuge der Außenprüfung werden die Erklärungen für das Jahr 2014 bereits bei jenem Finanzamt in Wien eingereicht, in welchem sich der Sitz befindet…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…dem BiBuG 2014 ergeben. Die den Bilanzbuchhaltungsberufen angehörenden Personen können Abgabepflichtige grundsätzlich vor Abgabenbehörden vertreten. Wenn sie im Rahmen der Vertretungshandlung als eine den Bilanzbuchhaltungsberufen angehörige Person auftreten, betreiben sie die Vertretung anderer geschäftsmäßig im Sinn des § 84 Abs. 1 BAO. Die Vertretungsbefugnisse der einzelnen…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…seine Vollmacht berufen kann. Die Vertretung durch nicht berufsmäßige Parteienvertreter ist sowohl durch die BAO als auch durch berufsrechtliche Vorschriften der steuerberatenden Berufe begrenzt: Nach § 84 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde Personen als Bevollmächtigte abzulehnen, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig, wenn auch unentgeltlich betreiben…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…251 zweiter Satz BAO in vollem Umfang anfechtbar (keine Teilrechtskraft). 3. Zustellvollmacht 3.1. Sachverhalt Einer nicht eigenberechtigten Person (GmbH) wird eine Vertretungsvollmacht inklusive Zustellvollmacht erteilt. Die GmbH ist nicht zur Parteienvertretung befugt. 3.2. Fragestellung Ist die Zustellvollmacht zu beachten? 3.3. Lösung Gemäß …