…muss vor 27.06.2008 erfolgt sein. Auf den Auflösungsbeschluss durch den Stiftungsvorstand oder das Gericht - bei Durchsetzung des Auflösungsbeschlusses im Klagswege - kommt es nicht an. Die Steuer wird jedoch nur dann erstattet, wenn das Stiftungsvermögen tatsächlich herausgegeben wird. 2 Grunderwerbsteuer 2.1 §§ 1, 4…
…ff): Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) Gemeindeverbände Gesetzliche Interessensvertretungen (Arbeiterkammern, Ärztekammer, Kammer der gewerblichen Wirtschaft usw.) Sozialversicherungsträger Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Freiwillige Feuerwehren, soweit landesgesetzlich vorgesehen Österreichisches Rotes Kreuz mit den Landesverbänden und Bezirksstellen Politische Parteien mit Rechtspersönlichkeit (iSd § 1 Abs. 4 Parteiengesetz 2012…
…der sogenannten liturgischen Wäsche gelten. Bei Paramentenstickereien zählen nur die nicht für private Auftraggeber erbrachten Leistungen zu den Nebenleistungen. 1.5. Mit der Herausgabe von Kirchenzeitungen, Broschüren und ähnlichen Publikationen werden dann öffentlich-rechtliche Aufgaben in Form der Seelsorge erfüllt, wenn die darin enthaltenen Erzählungen…
…in einer der Listen enthalten, sind Spenden nicht abzugsfähig. Im Rahmen des § 4a Z 3 EStG 1988 sind auch Spenden an Organisationen nicht abzugsfähig, die zu einem erheblichen Teil aus Mitteln von zweckgebundenen bundesgesetzlich geregelten Abgaben finanziert werden (zB an freiwillige Feuerwehren). Krankenanstalten, Pflegeheime, usw…