RIS AI
9 Treffer376 msnur geltende Fassungen
08 1616/1-IV/8/02Änderung des § 40 BewG ab dem 1. Jänner 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1616/1-IV/8/0220.02.2002

…und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe (Verarbeitungsbetriebe) vorliegen. Hinsichtlich Abgrenzungsfragen bezüglich land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetriebe sowie der Abgrenzung von be- und/oder verarbeiteten Produkten zur Urproduktion wird auch auf die geltenden Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4201 bis 4230 verwiesen. Die erlassmäßige Regelung betreffend Ableitung des Zuschlages für forstwirtschaftliche Nebenbetriebe…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…30 BewG 1955 - Landwirtschaftlicher Betrieb, wirtschaftliche Einheit bei Verpachtung Sachverhalt: Eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (landwirtschaftlicher Betrieb) besteht aus 6,67 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche und 5,19 ha Wald. Von der landwirtschaftlich genutzten Fläche werden 6,50 ha auf Dauer verpachtet…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

… 21 EStG 1988 (Rz 5122 EStR 2000) Ertragsteuerliche Behandlung von Fischereirechten 15. § 21 EStG 1988 Ertragsteuerliche Behandlung von Entschädigungen für die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen in Naturschutzgebieten und Nationalparks 16. § 24 EStG 1988 (Rz 5135 bis 5138 EStR 2000) Teilbetriebseigenschaft aussetzender Forstbetriebe im…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…mit mehr als 4 Meter Breite, Holzlagerplätze. Die Bauflächen der Forstdienstgebäude, der forstlichen Wirtschaftsgebäude und der Nebenbetriebe werden einschließlich des jeweiligen Umgriffs zu den Nichtholzbodenflächen hinzugerechnet. (3) Flächen gemäß Abs. 1 Z 2, die durch Biberfraß einen gänzlichen Produktionsausfall erleiden, werden mit dem Verriegelungshektarsatz gemäß…

254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

…sich auf alle Umsätze des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes einschließlich von Nebenbetrieben. Insbesondere wird auch die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken davon umfasst, wenn sie im Rahmen einer Land- oder Forstwirtschaft erfolgt. Sind nicht zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehörige Grundstücke vermietet oder verpachtet…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 2/2

…dass diese nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb im Verhältnis der wirtschaftlichen Unterordnung steht. Diese liegt vor, wenn der Einkaufswert der zugekauften und verarbeiteten Waren 25 % der Einnahmen aus diesem Nebenbetrieb nicht überschreitet und wenn die Einnahmen aus der Be- und/oder…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 2/2

Nach Rz 5136 EStR 2000 setzt das Vorliegen eines Teilbetriebes einen organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Betriebes voraus, der es vermöge seiner Geschlossenheit dem Erwerber ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Der Teilbetrieb muss aus der Sicht des…

BMF-010203/0197-VI/6/2011BMF-Info zu pauschalen Betriebsausgaben bei Kleinstwäldern
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0197-VI/6/201107.04.2011

Vollpauschalierte Forstwirte können ab 2011 freiwillig nach § 2 Abs. 3 LuF-PauschVO 2011 zur Teilpauschalierung optieren. Es bestehen keine Bedenken, die pauschalen Betriebsausgaben wie folgt zu ermitteln: Der Wirtschaftswald im Kleinstwald (bis 10 ha Waldfläche) wird je nach den Gelände- und Bringungsverhältnissen (GBV) in Bringungslagen…

BMF-010203/0290-VI/6/2014Klarstellung zur Kalamitätsnutzung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0290-VI/6/201401.09.2014

Zu Kalamitätsnutzungen und dauerhaften Nutzungen trotz Schädlingsbefall wird klargestellt, dass eine bloße Häufung von Kalamitätsnutzungen über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Anwendbarkeit der Begünstigung nach § 37 Abs. 6 EStG 1988 spricht. Auch aus dem Umstand, dass gegen einen/ein über einen längeren bis langen…