…EAS 2623). Bei Abschluss eines formal als Mietvertrag (Leasingvertrag) bezeichneten Vertrages kann es allerdings international zu Qualifikationskonflikten kommen, wenn nach österreichischem Recht (§ 21 BAO iVm EStR 2000 Rz 135 ff) der Vorgang als Finanzierungsleasing und folglich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als KFZ-Veräußerung gegen (verzinsliche) Ratenzahlung…
…am 17.08.06) und die rechtliche Verknüpfung der Zuschussabtretung mit dem Verkauf (ausschließliche Verwendung zum Erwerb der Anteile an der GV-GmbH) sprechen dafür, dass es in wirtschaftlicher Betrachtungsweise gar nicht zu einer Zuschussleistung gekommen ist. Daran vermögen auch nachfolgende Umgründungsmaßnahmen nichts zu ändern…
…Gesellschafterstruktur: Liegt vor, da Z 100% der Anteile erwirbt. Änderung der organisatorischen Struktur: Um missbräuchliche formale Gestaltungen hintanzuhalten, ist trotz grundsätzlich formaler Betrachtung der Elemente des Manteltatbestandes im jeweils zu beurteilenden Sachverhalt auch die tatsächliche Umsetzung in die Beurteilung mit einzubeziehen. Dies gilt im Hinblick…
…der Umgehung der Besteuerung im Tätigkeitsstaat durch eine formale Vertragsgestaltung, die auf eine aktive Konzerndienstleistung hinweist, umgangen werden. Auf Grund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist der steuerlichen Beurteilung stets der wahre wirtschaftliche Gehalt der konkreten Leistung und nicht die formale zivilrechtliche Gestaltung zu Grunde zu legen.…
…ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig unter Einnahmenerzielungsabsicht ausübt. Dies ist nach der im Umsatzsteuerrecht maßgeblichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen. Der Betreiber einer privaten Anlage zur Stromgewinnung wird nicht dadurch unternehmerisch tätig, dass er regelmäßig Strom an den Stromnetzbetreiber abgibt. Eine…
…bloße Zweifelhaftigkeit der Einbringlichkeit einer Forderung nicht als ausreichend an, um sie als uneinbringlich zu qualifizieren; die Forderung muss vielmehr bei objektiver Betrachtung wertlos sein, wobei Uneinbringlichkeit im hier maßgeblichen Sinn mehr bedeutet als bloße Dubiosität, nämlich Realität und nicht Vermutung (zB VwGH vom 20…
…sind nach wie vor nicht Gesellschafter iSd RL 69/335/EWG und auch nicht iSd § 5 Abs 2 KVG. Nach Aussage des EuGH ist anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen Betrachtungsweise zu beurteilen, wem die Leistung - unabhängig von deren tatsächlichen Herkunft - zuzurechnen ist bzw…
…GmbH | X-GmbH Fragestellung: Ist für diesen Großmutterzuschuss Gesellschaftsteuerpflicht gegeben? Lösung: Es liegt ein gesellschaftsteuerpflichtiger Zuschuss vor. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen Betrachtungsweise zu beurteilen, wem die Leistung - unabhängig von deren tatsächlicher Herkunft - zuzurechnen ist (EuGH…
…genommen werden. Diese Zwischentermine dienen der gleichmäßigen Verteilung des Arbeitsaufwands der Finanzämter und der Vertreter auf einen längeren Zeitraum. In typisierender Betrachtungsweise wird darauf abgestellt, dass vertretene Abgabepflichtige in der Regel höhere Einkünfte und komplexere Einkommens- und Vermögensverhältnisse als nicht vertretene Abgabepflichtige haben. Zudem haben…
…muss mit der Inanspruchnahme aus der Verpflichtung ernsthaft zu rechnen sein. Dies ist aber laut Sachverhalt nicht der Fall. Bei genauerer Betrachtung geht es allerdings nicht um die Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung (= ungewisse Verbindlichkeit), sondern vielmehr um den Ausweis einer bereits (gewissen) Verpflichtung…
…Fco als Arbeitgeberin anzusehen, ungeachtet des Umstandes, dass Eco weiterhin formal Arbeitgeberin ist. Beispiel d) Die in I ansässige Gesellschaft Ico erbringt Ingenieursleistungen und beschäftigt mehrere Ingenieure als Vollzeitdienstnehmer. Die in Staat J ansässige Gesellschaft Jco ist ebenfalls in Ingenieursleistungen spezialisiert, benötigt aber zur Überbrückung…
…nach Abkommensrechtslage - zu gewähren. Auf die ertragsteuerlichen Konsequenzen für die österreichische Konzerngesellschaft im ausländischen Staat wird in diesem Zusammenhang nicht näher eingegangen. c) Begründung eines zweiten Dienstverhältnisses gegenüber dem ausländischen (aufnehmenden) Konzernunternehmen Ist aus österreichischer Sicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise anzuerkennen, dass aufgrund der Prüfung der…
…an die KB GmbH um einen Gesellschafterzuschuss handelt, der bei der Gemeinde auf Beteiligung zu aktivieren wäre. Scheitert die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorzunehmende ertragsteuerliche Behandlung als Mietentgelt an der umsatzsteuerlichen Festlegung, dass dem Zuschuss kein Leistungsaustausch zugrunde liegt, und müsste daher zusätzlich auf Ebene der…
…eine missbräuchliche Praxis darstellen. Die Feststellung einer missbräuchlichen Praxis erfordert zum einen, dass die fraglichen Umsätze trotz formaler Anwendung der Bedingungen der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie und des nationalen Rechts einen Steuervorteil zum Ergebnis haben, dessen Gewährung dem mit diesen Bestimmungen verfolgten Ziel zuwiderlaufen würde…
… werden daher z.B. ausländische Arbeitskräfte von inländischen Baufirmen aufgenommen, wobei formal der Weg einer Anmietung von einer ausländischen Verleihfirma gewählt wird, besteht das Risiko, dass die inländischen Baufirmen sich selbst nicht als die wahren Arbeitgeber einstufen und daher weder Lohnsteuer einbehalten noch den 20…
…ist abzuleiten, dass es bei der Beurteilung einer Steuerforderung als Masseforderung nicht auf die Fälligkeit oder das Entstehen der Steuerschuld auf der Grundlage eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhalts ankommt; somit eine formale Anknüpfung an § 4 BAO (Entstehung des Abgabenanspruches) nicht stattzufinden hat. Unter Berufung auf § 4…
…zulässig ist. Variante a) In jedem Jahr ist 1/3 der Gesamteinkünfte anzusetzen, allerdings unter Beachtung der DBA-Regelung (inländische Einkünfte sind negativ, ausländische Progressionseinkünfte positiv). Zahlenbeispiel: | inländische Einkünfte | -300 | ausländische Progr.-Einkünfte | +900 | Saldo = EsA | +600 Aufteilung…