…2 der Barbewegungsverordnung fällt, sind diese getrennt zu betrachten. In der Geisterbahn wird beispielsweise in einer festumschlossenen Räumlichkeit (Kassa) kassiert und beim Autodrom der Umsatz im Freien ausgeübt und im Freien mittels "Schürzeninkasso" durch einen Mitarbeiter kassiert. Es besteht keine Verpflichtung, das Inkasso für das…
…Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, jedoch nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden. Dabei kann - soweit keine Einzelaufzeichnungen geführt werden, die eine Losungsermittlung ermöglichen und die Umsatzgrenze von 45.000 Euro für diese Umsätze bzw. diesen Umsatzteil nicht überschritten wurde…
…Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, jedoch nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden, können - soweit keine Einzelaufzeichnungen geführt werden (siehe Abschnitt 2.1.) - mittels vereinfachter Losungsermittlung (Kassasturz) aufgezeichnet werden. Die Möglichkeit zur vereinfachten Losungsermittlung nach § 2 der Barbewegungs-VO richtet…