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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…dann kann die tatsächliche Existenz der natürlichen Person auf andere Art und Weise nachgewiesen werden. Ein solcher Nachweis kann zB durch eine beglaubigte Abschrift des Lichtbildausweises oder durch einen Auszug aus behördlich geführten Registern erfolgen (zB personenbezogene Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer aus dem Melderegister, Personenregister…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…ob berechtigte Gründe vorliegen, obliegt dem berufsmäßigen Parteienvertreter, der das Compliance-Package an das Register übermittelt. Das Fehlen der berechtigten Gründe alleine führt nicht zu einer Unvollständigkeit des Compliance-Packages, wenn der Aktenvermerk ansonsten den Anforderungen des § 5a Abs. 3 WiEReG entspricht. 7.6 Notarielle…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…dritter Personen ist ein Rechtsmittel in der Regel zulässig, wenn eine abschließende Sachentscheidung nicht zu erwarten ist, wie bei der Verweigerung der Akteneinsicht wegen fehlender Parteistellung des Antragstellers oder zwar der Partei gegenüber, aber außerhalb eines Verfahrens. In diesem Fall liegt ein selbständiger verfahrensrechtlicher Bescheid…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Os 39/85). Die Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft muss nicht in allen drei Merkmalen gegeben sein. Es kann - abhängig von den Umständen des Einzelfalles - durchaus das eine oder andere Element zur Gänze fehlen (vgl. zB OGH 26.05.1992, 5 Ob 88/92). Eine Lebensgemeinschaft…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…bis zum Ableben des Fruchtgenussberechtigten nicht aus der Mitunternehmerschaft am Gesellschaftsanteil des Übernehmers entnommen. Frage: Stellt das Kapitalkonto Vermögen des Erblassers dar? Lösung: Die am Todestag noch nicht entnommenen Früchte stellen eine in den Nachlass des Erblassers fallende Forderung dar. Ist der Übernehmer auch Erbe…