…es sich bei den genannten Leistungen des Ö an M um Bauleistungen? Verfügt die Unternehmerin M als Leistungsempfängerin über die in §19 Abs. 1a UStG 1994 genannten Voraussetzungen? Ändert sich diese Beurteilung, wenn die Unternehmerin M über keine UID verfügt oder eine falsche UID angibt…
…345,74 € Falsch: 3.345,7446à 3.345,745 à 3.345,75 € Umrechnung von Drittwährungen Unter "Drittwährungen" sind jene Währungen zu verstehen, die weder auf Euro noch auf eine seiner nationalen Währungseinheiten lauten. Dazu zählen sowohl Währungen außerhalb des Raumes der Europäischen…
…werden (den so genannten "Abholfällen"), die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung ( § 11 , Art. 11 UStG 1994 ), einen handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt (insbesondere Lieferschein) und eine schriftliche Erklärung des Abnehmers oder seines Beauftragten, dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern…
…einer Tätigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG" erzielt. Damit kommt aber hinsichtlich der an die belgische Theater-AG gezahlten Vergütung eine Freistellung vom österreichischen Steuerabzug (20% von 1.000) nur dann in Betracht, wenn Name und Anschrift der Künstler und die…
…Unterschied zu Beispiel 9 ist lediglich die Modalität der Einbringung. Zu den Folgen im Falle der Einbringung in einer falschen Sprache siehe B.1.3.3. Die Streitbeilegungsbeschwerde ist spätestens innerhalb von drei Jahren ab Bekanntgabe des für die Doppelbesteuerung maßgeblichen Bescheides einzubringen (§ 10 Abs…
…Abs. 1 UStG 1994 beurteilen die Steuerpflicht nach Maßgabe des Zuflusses des Honorars. Fraglich ist damit, ob die Meldung zum Zeitpunkt der Leistung erfolgen muss oder erst, wenn das Honorar vereinnahmt wird. Rechtliche Beurteilung: Für die genannten grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen bestimmt sich der Leistungsort gemäß …