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14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…Nachkommastelle dieses Betrages: 3.345,7446. Ein Runden "von hinten nach vorne" ist unzulässig: Richtig: 3.345,7446 à 3 345,74 € Falsch: 3.345,7446à 3.345,745 à 3.345,75 € Umrechnung von Drittwährungen Unter "Drittwährungen" sind jene Währungen zu verstehen…

BMF-010221/0101-IV/4/2006Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf steuerabzugspflichtige Einkünfte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0101-IV/4/200610.03.2006

…Einkünfteempfänger aber trotz Zusage die nachträgliche Zusendung der ordnungsgemäß ausgefüllten und bestätigten Formblätter, wird der Vergütungsschuldner zur Haftung heranzuziehen sein. 2.3. Erkennen fehlender Entlastungsberechtigung (23) Ist für den Abfuhrpflichtigen erkennbar oder zu vermuten, dass falsche Angaben gemacht werden oder dass eine Steuerumgehung angestrebt wird…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…1.1. Fragestellung Ist die Erlassung eines endgültigen Bescheides zulässig? 1.2. Lösung Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, zuletzt ausgeführt im Erkenntnis vom 29.11.2006, 2004/13/0075 (unter Hinweis auf VwGH 28.03.2001, 98/13/0032), kann ein endgültiger Bescheid nach § 200…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…nach der einschlägigen Förderrichtlinie falschen Bemessungsgrundlage zu hoch ausgefallen ist - zB weil im Förderantrag falsche Angaben (zB zur Umsatzhöhe der Vorjahre, zu den Fixkosten oder zur unternehmerischen Tätigkeit) gemacht worden sind, weil die Förderrichtlinie durch den Antragsteller falsch ausgelegt worden ist (zB falscher Ansatz der…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…Immobiliensachverständigen gilt allerdings die Beweislastumkehr (siehe dazu Punkt 3.16). Das zuständige Finanzamt muss bei Vorlage eines solchen Gutachtens gegebenenfalls nachweisen, dass es falsch ist. 3.16. Schätzungsgutachten eines beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen Was sind die Voraussetzungen, dass für ein Gutachten die Beweislastumkehr gemäß …