…weshalb die Gründung einer Unternehmensgruppe für sich allein noch nicht zu einer Anteilsvereinigung in der Hand einer Gruppe führt. Durch den Rechtsvorgang vom 1.2.2017 gehen Anteile an der Immo-GmbH im Ausmaß von 25% von G2 an G3 über; es wird (erstmalig) eine…
… 3 zweiter Satz IF-VO für Zwecke der erstmaligen Ermittlung der Innenfinanzierung diese VO auf Umgründungen anwendet, die vor dem 31. Mai 2015 beschlossen wurden (siehe dazu UmgrStR 2002 Rz 379 ff). | Gründung Körperschaft (= Innenfinanzierungsstand 0) | +/- | Summe der jährlichen Jahresüberschüsse/Jahresfehlbeträge…
…sein. Aus diesem Grund wird die Frist für die elektronische Übermittlung der Erstmeldung einer meldepflichtigen Gestaltung bis 31. Oktober 2020 verlängert. Die Übermittlung einer erstmaligen Meldung in elektronischer Form nach dem 1. August 2020 bis zum 31. Oktober 2020 stellt daher keine schuldhafte Pflichtverletzung nach …
…Bescheid bezieht, so fallen keine Anspruchszinsen an. Gegenstand der Anspruchszinsen sind Nachforderungen (Nachforderungszinsen) Gutschriften (Gutschriftszinsen). Nachforderungen Nachforderungen ergeben sich vor allem aus erstmaligen Veranlagungen (Zinsenbemessungsgrundlage: Differenz zwischen festgesetzter Abgabe und allfälligen Vorauszahlungen) Bescheidänderungen, aus denen sich eine höhere Festsetzung gegenüber dem bisherigen Bescheid ergibt, zB…
…war (§ 297 Abs. 2 Satz 1 BAO). Gegebenenfalls kann es dabei auch zu einer Neuzerlegung kommen. Wird die Zerlegung geändert, aufgehoben oder erfolgt erstmalig eine Zerlegung, so haben die Gemeinden bisher erlassene Kommunalsteuerbescheide gemäß § 295 Abs. 2 BAO entsprechend anzupassen oder erstmals Kommunalsteuerbescheide gemäß § 11…
…der sich ergibt, wenn die Summe der Umsätze vom Beginn des Monats der erstmaligen Umsatzerzielung bis zum 29. Februar 2020 durch die Anzahl der einbezogenen Monate dividiert wird. e.Es wurden zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Förderungen von Gebietskörperschaften oder von diesen verwalteten Einrichtungen…
…der sich ergibt, wenn die Summe der Umsätze vom Beginn des Monats der erstmaligen Umsatzerzielung bis zum 29. Februar 2020 durch die Anzahl der einbezogenen Monate dividiert wird. e.Es wurden zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften erhalten…
…der sich ergibt, wenn die Summe der Umsätze vom Beginn des Monats der erstmaligen Umsatzerzielung bis zum 29. Februar 2020 durch die Anzahl der einbezogenen Monate dividiert wird. e.Es wurden zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften erhalten…