AlleRichtlinienErlässe & Informationen2EAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
2 Treffer378 msnur geltende Fassungen
2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5
…will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Ausreichend ist jedoch bereits bedingter Vorsatz (Eventualvorsatz), also dass der Täter die Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet. Fahrlässigkeit Sowohl bewusste als auch unbewusste Fahrlässigkeit sind für die Ahndung gemäß § 15 Abs. 1 KommStG 1993 ausreichend…
10 5010/1-IV/10/95Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften; gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5010/1-IV/10/9506.02.1995
…so ist für die Einordnung als partiarisches Darlehen maßgebend, ob die Vereinbarung einer festen Verzinsung oder die Gewinnbeteiligung als Hauptsache anzusehen ist; letzteres ist nicht der Fall, wenn der Darlehensgeber bei Abschluss des Vertrages nicht ernstlich mit einer überwiegend am Gewinn orientierten Leistung für die…