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BMF-010221/0609-VI/8/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0609-VI/8/201527.10.2015

…der Muttergesellschaft und stellen somit eine Assistenzleistung (Aktivleistung) der Mutter- an die Tochtergesellschaft dar, sodass das entsendende Unternehmen (rechtlicher Arbeitgeber) auch weiterhin als Arbeitgeber auf abkommensrechtlicher Ebene anzusehen ist. Mangels Erbringung einer Passivleistung ist die Tochtergesellschaft also nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber im Sinne des Art…

BMF-010222/0127-VI/7/2013Information zur neuen Lohnzettelart 24
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0127-VI/7/201305.12.2013

…dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht zuweist, eine neue Lohnzettelart (Lohnzettelart 24) zu verwenden.   1. Ausgangslage Bisher war bei Entsendungen von Arbeitnehmern in Länder, mit denen ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (DBA) mit Anrechnungsmethode [1] anzuwenden ist, nicht erkennbar, für welche Teile der im…

BMF-010221/1897-IV/4/2007Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1897-IV/4/200722.11.2007

…Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens vom Arbeitgeber für Zwecke des Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden und es ist der Arbeitnehmer daher zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und gegebenenfalls vom Finanzamt dazu aufzufordern. b) Doppelbesteuerungsabkommen mit Anrechnungsmethode Werden von österreichischen Arbeitgebern in Österreich ansässige Dienstnehmer in ausländische DBA-Partnerstaaten entsandt…

BMF-010222/0058-VI/7/2016Salzburger Steuerdialog - Ergebnisunterlage Lohnsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010222/0058-VI/7/201628.10.2016

… 3. Wie verhält es sich mit Assistenzleistungen durch ein inländisches Konzernunternehmen an ein ausländisches Konzernunternehmen? 4. Welchen Einfluss hat die funktionale Zuordnung der entsendeten Dienstnehmer? 5. Bedeutet dies, dass bei jeder Personalüberlassung der Überlasser beim Beschäftiger eine Betriebsstätte begründet und die überlassenen Arbeitskräfte dieser zuzuordnen…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…die dem Befreiungssystem folgen, im Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers grundsätzlich auch dann von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen, wenn die Entsendung die 183-Tage-Frist nicht übersteigt. Diese abkommensrechtliche Verpflichtung zur Steuerfreistellung besteht auf Grund der "Methodenartikel" der Abkommen (Art. 23A OECD-MA) allerdings nur dann…

BMF-010221/0636-VI/8/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0636-VI/8/201307.10.2013

… 1.4. Lösung Im vorliegenden Fall wäre zunächst zu prüfen, ob die Tätigkeit des in die Slowakei entsandten Arbeitnehmers im Rahmen eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellungsvertrages erfolgt oder ob diese Tätigkeit im Rahmen eines gesonderten Dienstverhältnisses mit der slowakischen Tochtergesellschaft erfolgt. Zur Frage, wer im Fall…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

…25.7.2000 und AÖFV Nr. 197/1999) 3.3.1. Sachverhalt In Österreich ansässige Dienstnehmer wurden durch einen österreichischen Arbeitgeber längerfristig nach GB in die dortige Betriebstätte entsendet. GB erhebt Lohnsteuer (laufende Einbehaltung und Abfuhr durch den ö Arbeitgeber). Das DBA Ö-GB sieht…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…unterhält in Österreich für die Errichtung eines Gebäudes eine feste Geschäftseinrichtung für die Dauer von weniger als 12 Monaten. Für diese Tätigkeit entsendet das polnische Unternehmen in Polen ansässige Arbeiter für eine Dauer von jeweils 3 Monaten. 3.1.2. BMF/FB IStR Gemäß Art…