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BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

… Lösung: Ein Erwerbsvorgang ist anzunehmen, wenn eine wirtschaftliche Einheit oder ein Teil einer wirtschaftlichen Einheit übertragen wird. Werden in einem einheitlichen Rechtsgeschäft mehrere wirtschaftliche Einheiten übertragen, liegen so viele Erwerbsvorgänge vor wie wirtschaftliche Einheiten übertragen werden. Bei Personenmehrheit ergibt sich die Anzahl der Erwerbsvorgänge aus…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…2 lit. c BAO begründen Bauausführungen, deren Dauer sechs Monate überstiegen hat oder voraussichtlich übersteigen wird, eine Betriebsstätte. Ob die Bauausführung 6 Monate übersteigen wird, ist anhand von entsprechenden Unterlagen festzustellen (Ausschreibung, Anbotstellung, Zuschlagserteilung, Auftragsvergabe, Verträge, Bauzeitpläne, Gemeinderatsbeschlüsse udgl.). Zur Baukanzlei siehe Rz 141. 4…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…damit auch vom Betriebsfreibetrag erfasst. 2.1.3. Begriff des Teilbetriebes Es besteht ein einheitlicher Betrieb eines Einzelunternehmers aus einem Hotel samt Wellnessbereich einerseits und einem - vom Hotel räumlich getrennten - Gasthof/Café samt 12 Zimmern andererseits. Die beiden Bereiche sollen auf Grund einer geplanten Unternehmensnachfolge…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…§§ 78, 246 BAO). Dies sind die KG und alle ihre Gesellschafter (Kommanditisten und Komplementäre). Im Berufungsverfahren können nur einheitliche Entscheidungen getroffen werden. Die Berufungs-(vor)entscheidung wirkt gemäß § 290 Abs. 1 BAO für und gegen die gleichen Personen wie der angefochtene Bescheid (KG, Kommanditist und…