…XI Abschn. 32 lit. a UNO-Amtssitzabkommen, § 4 BG über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich usw.) und Art. 49 Abs. 1 der Wiener Konsularkonvention grundsätzlich in gleichem Umfang wie Diplomaten von der Einkommensteuer befreit (EStR 2000 Rz 316, EAS 240). Diese Befreiung…
…Hoheitsbetrieb auszugehen. Zur Dienstzuteilung siehe Rz 17 ff. Einzelfälle Wird in einem Bundesgesetz die Eigenschaft einer Einrichtung als Betrieb gewerblicher Art ausgeschlossen, gilt dies auch für die KommSt (VwGH 31.01.2001, 2000/13/0193, Diplomatenakademie auf Grund des BG über die "Diplomatische Akademie Wien''…
…Sudan nach dem 15. Juli 2026 in die Union oder in ein Drittland ausgeführt wurden, ist verboten. Ausgenommen von diesem Einfuhrverbot ist Gold, das für die amtliche Tätigkeit diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen in Sudan, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich ist.…
…Lieferungen, ausgenommen Lieferungen neuer Fahrzeuge, und die sonstigen Leistungen an die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates errichteten ständigen diplomatischen Missionen, berufskonsularischen Vertretungen und zwischenstaatlichen Einrichtungen sowie deren Mitglieder von der Umsatzsteuer befreit. Für die Steuerbefreiung sind die in dem anderen Mitgliedstaat geltenden Voraussetzungen maßgebend. Die…
…Gemäß Artikel 2 Abs. 3 lit. c der Verordnung (EU) 2023/1529 ist nunmehr auch die Ausfuhr von Gütern und Technologien des Anhangs II der Verordnung (EU) 2023/1529 für amtliche Zwecke der diplomatischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen…