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2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 2/2

…kann die korrekte Versteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch durch die Vorlage einer Bestätigung eines Steuerberaters erfolgen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Begünstigte, die nicht der Einkommensteuerpflicht unterliegen sowie für Begünstigte gemäß Punkt 11.2 lit. a und lit. d. d.Bei Wein-…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern. Weiters wird in Abschnitt IV der Ausfallsbonus III für Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank und für die touristischen Vermieter, die mangels Einkommens gemäß § 22 EStG 1988 oder § 23 EStG 1988 nicht einen Ausfallsbonus laut Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…forstwirtschaftlichen Betrieben und bei der Privatzimmervermietung im Sinne des Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern. Weiters wird in Abschnitt IV der Ausfallsbonus II für die touristischen Vermieter, die mangels Einkommens gemäß § 22 EStG 1988 oder § 23 EStG 1988 nicht einen Ausfallsbonus laut Verordnung des Bundesministers für Finanzen…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer (Lohnsteuer) unterliegen (Monats-Bruttolohnsumme). 5.1.1. Arbeitslöhne Rz 56 Arbeitslöhne sind Bezüge und Vorteile gemäß § 25 Abs. 1 Z 1…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…2015 bis 2019 bzw. alternativ die am wenigsten weit zurückliegenden drei aufeinanderfolgenden Jahre (zur alternativen Berechnung auf Basis des 3-Jahres-Durchschnitts), für welches bzw. welche jeweils ein Einkommensteuerbescheid vorliegt. Gleichzeitig muss dieser bzw. müssen diese insgesamt positive Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988…

BMF-010222/0097-VI/7/2007Pendlerzuschlag für ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen in 2008 und 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0097-VI/7/200705.06.2007

…Arbeitnehmer ein geringes Einkommen und fallen Sie unter die Besteuerungsgrenze, haben Sie Anspruch auf die so genannte Negativsteuer. Diese ist begrenzt mit 10 % der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 wurde im Hinblick auf die angehobenen Mineralölsteuersätze das Pendlerpauschale erhöht. Personen, deren Einkommen unter der…

2025-1.070.626Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.070.62602.01.2026

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025