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BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

… 12 Abs. 7 EStG 1988 Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der außerordentlichen Waldnutzung (EStR 2000 Rz 7327 ff) knüpft die Waldnutzung in Folge höherer Gewalt an das Vorliegen eines außergewöhnlichen Ereignisses an (VwGH 25.03.1966, 1564/65). Kalamitätsnutzungen führen zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen und…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 2/2

…halben Steuersatzes für Nachhaltsbetriebe und aussetzende Betriebe gleichermaßen gilt, woraus folgt, dass auch bei aussetzenden Betrieben nur Waldnutzungen infolge höherer Gewalt oder außerordentliche Waldnutzungen begünstigt sind. Darüber hinaus bezog sich die Aussage in Abschnitt 97 Abs. 10 EStR 1984 auf die Rechtslage nach dem EStG…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…kann die betroffene Person innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist beim BFG die Benennung der unabhängigen Personen für Österreich beantragen (§ 42 EU-BStbG). Gegen die Entscheidung des BFG ist eine ordentliche bzw. außerordentliche Revision an den VwGH gem. Art. 133 Abs. 4 iVm…

2021-0.087.587Fragen und Antworten zum Kontrollsechstel gemäß § 67 Abs. 2 iVm § 77 Abs. 4a EStG 1988 gültig für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31.12.2020
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.087.58709.02.2021

…1 lit. g EStG 1988 auch für Truppenübungen? Gilt diese Ausnahme nur bei ordentlichem Grundwehr- oder Zivildienst oder auch bei Milizübungen, freiwilligen Waffenübungen, Zeitsoldaten, außerordentlichen Übungen usw.? Nach dem Wortlaut des § 77 Abs. 4a Z 1 lit. g EStG 1988 ist nur bei Grundwehrdienst gemäß §…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Begründung - ausgesprochen, dass eine Revision gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG unzulässig ist, so hat eine allfällige außerordentliche Revision auch gesondert die Gründe zu enthalten, aus denen entgegen dem Ausspruch des BFG die Revision für zulässig erachtet wird. 27. Rechtsmittelverfahren - Säumnisbeschwerde 27.1. Bezughabende…

BMF-010222/0057-VI/7/2014Salzburger Steuerdialog - Ergebnisunterlage Lohnsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010222/0057-VI/7/201423.09.2014

…weil die Arbeiten überwiegend unter Umständen erbracht werden, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken oder im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen oder infolge der schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Hitze…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…Sowohl Bezirksgericht als auch Landesgericht verneinten, dass die geltend gemachten Beträge als Masseforderungen zu qualifizieren seien, der außerordentlichen Revision wurde vom OGH keine Folge gegeben (OGH 16.02.2012, 6 Ob 231/11f). Diese Rechtsauffassung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass nach Insolvenzeröffnung entstandene Ersatzansprüche…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

… Sachverhalt nach unentgeltlicher Zuwendung: [Grafik] Der Vorgang wird in den Büchern der H GmbH folgendermaßen erfasst: Außerordentlicher Aufwand / Beteiligung N GmbH EUR 1.617.000 Außerordentlicher Aufwand / Forderung N GmbH EUR 2.162.000 (Mit diesen Buchungssätzen werden die Beteiligung und die Forderung ausgebucht). Aufgrund…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…Wirtschaftsjahres abgedeckt. Grundsätzlich wird der Finanzplan eingehalten. Sollten außerordentliche Finanzmittel während des Jahres benötigt werden, so wird der zusätzliche Finanzierungsbedarf vorher vom Kommanditisten genehmigt. Fragestellung: Ist eine detaillierte Finanzplanung mit Zusage der Finanzierung durch den Kommanditisten gleich zu setzen mit einer Zusage der Verlustübernahme, die…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…2000: Bei der Ermittlung der für die Anwendung des § 37 Abs 5 EStG 1988 (Hälftesteuersatz) maßgebenden Steuerbemessungsgrundlage sind außerordentliche Einkünfte mit Verlusten aus der gleichen Einkunftsart auszugleichen (horizontaler Verlustausgleich). Rz 7368 EStR 2000: Die Einkünfteverteilung gemäß § 37 Abs 2 EStG 1988 ist stets vor Vornahme…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…der Mitteilungspflicht nach §109a EStG 1988. 26 § 37 Abs. 5 EStG 1988 Hälftesteuersatz für außerordentliche Einkünfte gemäß § 37 Abs. 5 EStG 1988 bei Betriebsveräußerung wegen Erwerbsunfähigkeit (Rz 7314 und 7315 EStR 2000) Der Inhaber eines Gastgewerbe- und Pensionsbetriebes wird im 55. Lebensjahr erwerbsunfähig und erhält…