…weiter darum zu kümmern, ob diese Verpflichtungen auch erfüllt werden, liegt eine schuldhafte Pflichtverletzung vor. Bei schuldhafter Pflichtverletzung darf die Abgabenbehörde mangels dagegen sprechender Umstände annehmen, dass die Pflichtverletzung Ursache der Uneinbringlichkeit ist. Die Möglichkeit der Geltendmachung der Haftung erlischt nicht dadurch, dass der Vertreter…
…definiert. Der Dienstgeber des Berufungswerbers verfügt über mehrere Filialen. An welcher der Berufungswerber seine Arbeitsstätte hat, ist ebenso wenig aktenkundig wie der Umstand, ob allenfalls das große Pendlerpauschale zusteht. Der Berufungswerber ist steuerlich nicht vertreten. 4.2. Fragestellung Wird einem berechtigen behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung…
…sich auf die Ausprägung des verfahrensrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Angemessen ist eine Abfrage bei Vorliegen von einem konkreten Risiko bzw. einer Risikovermutung. Die konkreten Umstände sind im Einzelfall zu beurteilen und es ist zu begründen, worin ein Risiko vermutet wurde. Die Begründung für die Kontenregisterabfrage ist zu…
…ins übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt sind. Er hatte den Eindruck, dass die Fahrzeuge wahrscheinlich über einen nicht aktenkundigen und somit unbekannten (inländischen oder ausländischen) "Abnehmer" ins Ausland gelangt sind. Nach Ansicht des Prüfers wird auch mit einer Zulassung im Ausland kein Nachweis erbracht, "dass ein Fahrzeug…
…1067-W/04; VwGH 25.06.2007, 2002/14/0100). Als offensichtliche Unrichtigkeiten kommen beispielsweise in Betracht: Nichtberücksichtigung eines aktenkundigen Verlustvortrages. Absetzung einer Einmalzahlung als Rente (VwGH 07.08.1992, 91/14/0150). Teilwertabschreibung bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner (VwGH 16.12.1998, 96/13…
…Vorbereitung einer Amtshaftungsklage). Die Initiative zur Akteneinsicht hat nicht von der Behörde (oder dem Verwaltungsgericht), sondern von der Partei auszugehen. Bei nicht vertretenen Personen ist unter Umständen eine Belehrung durch die Abgabenbehörde geboten (Manuduktionspflicht). Die Akteneinsicht gemäß § 90 BAO erfolgt nur auf Antrag der Partei…
…auch der Gesamtbetrag der verteilten Einkünfte vermindert werden, was mit der ertragsteuerlichen Gewinn- oder Überschussermittlung nicht im Einklang stünde. Dem FA bleibt unter diesen Umständen im Beschwerdeverfahren nur die Aufhebung und Neuerlassung des Feststellungsbescheides an den richtigen bzw. vollständigen Kreis von in Summe neun Einkünftebeziehern…
…Der Landwirt nimmt hiebei das Auftreten von Bewirtschaftungserschwernissen, Ernteausfällen usw. von Vornherein in Kauf. Der Umstand, dass die exakte Entschädigungshöhe erst im Nachhinein bestimmt wird, hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung, weil es lediglich um das genaue Flächenausmaß der beanspruchten Grundstücksteile sowie um die Einstufung…