…290 Abs. 1 BAO für und gegen die gleichen Personen wie der angefochtene Bescheid (KG, Kommanditist und Komplementär). Auch ihre Zustellung (Wirksamwerden iSd § 97 BAO) unterscheidet sich nicht von jener des mit der Berufung bekämpften Bescheides. Wird die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO in…
…Zustellfiktion beispielsweise kein Gebrauch zu machen, wenn der Abgabenbehörde bekannt ist, dass Gesellschafter gegeneinander prozessieren und deshalb um gesonderte Zustellung der Feststellungsbescheide ersuchen. In diesem Fall ist der Feststellungsbescheid jedem Gesellschafter zuzustellen (und der Hinweis im Sinn des zweiten Satzes des § 101 Abs. 3 BAO…
…des Bescheides Einkünfte zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden. Die Beschwerdebefugnis jedes im Spruch Genannten setzt weiters voraus, dass der Feststellungsbescheid ihm gegenüber zugestellt ist oder (nach § 101 Abs. 3 BAO) als zugestellt gilt (vgl. zB VwGH 21.4.2005, 2003/15/0022). Die Zustellfiktion des…
…Die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO ist auch für die Zustellung von Wiederaufnahmsbescheiden anwendbar, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung (d.h. im Wiederaufnahmsbescheid) hingewiesen wird. Ist die Personenhandelsgesellschaft in der Zwischenzeit durch Anteilsvereinigung gemäß § 142 HGB beendet, so ist nach § 19 Abs…
Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…
…den §§ 213 ff BAO. Nach § 42 Abs. 3 VwGG tritt durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides (Berufungsentscheidung) durch den Verwaltungsgerichtshof die Rechtssache (Berufungsverfahren) in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. VwGH 03.08.2004, 99/13/0207…
…BAO-Kommentar, Wien 1994, 1655). Es liegt keine Wiederholungsprüfung vor, da es sich nicht um eine Prüfung beim selben Abgabepflichtigen handelt. Eine etwaige Verletzung der Vorschriften über die Prüfungswiederholung, also vor allem die Durchführung einer nochmaligen Prüfung ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 148 Abs. 3…
…zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn des § 13 Abs. 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag der Abholfrist wirksam…
…Betrieb fremdüblich entgeltlich übertragen, ist eine vom AG bezahlte Abfertigung nach den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 EStG 1988 begünstigt zu versteuern. Ein anstatt der Abfertigung geleisteter Überweisungsbetrag an eine Vorsorgekasse ist in diesem Fall als Betriebsausgabe abzugsfähig und beim AN gemäß § 26 Z 7…
…jedoch entrichtet und der Abgabepflichtige bringt den Einwand des Nichtbescheides vor. 16.3. Fragestellung Wie ist die korrekte Vorgangsweise (innerhalb bzw. außerhalb der Rechtsmittelfrist)? 16.4. Lösung Eine Beschwerde, die sich gegen einen Nichtbescheid richtet, ist nach § 260 Abs. 1 lit. a BAO mit Beschwerdevorentscheidung…
… 120 Abs. 3 BAO ergebenden Anzeigepflicht, eine endgültige Bescheiderlassung durch Abgabepflichtige auch beantragt werden (vgl. UFS 05.11.2007, RV/0809-G/07). Bei einem sich als inhaltlich falsch erweisenden Bescheid wäre auch im Zuge der Aufhebung nach § 299 BAO und Neuerlassung des Bescheides bzw…
…Gebiet erfüllen, aber nicht unter die Befreiung des § 8 Z 2 KommStG 1993 fallen, zählen auch die unentbehrlichen Hilfsbetriebe iSd § 45 Abs. 2 BAO sowie vermögensverwaltende Tätigkeiten (zB Mietwohnhaus) zum unternehmerischen Bereich. Zu den Vereinstätigkeiten siehe VereinsR 2001 Rz 253 ff. 3.4. Körperschaften öffentlichen…
…Privatstiftung, nach den Statuten zur Vertretung des Vereines berufene Personen, Insolvenzverwalter, Vermögensverwalter. Die Haftung nach § 6a Abs. 3 KommStG 1993 trifft weiters Personen, die tatsächlich Einfluss auf die Erfüllung der Pflichten der Abgabepflichtigen und der Vertreter gemäß §§ 80 bis 83 BAO haben (VwGH vom 26…
…Rückerstattungsanspruch als Abgabe im Sinne des § 3 Abs. 1 BAO. Für den Fall, dass eine Prüfung des Rückforderungsanspruches bereits vor dem 1. August 2024 nach dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz - CFPG, BGBl. I Nr. 44/2020 eingeleitet, aber nicht abgeschlossen wurde, gilt Folgendes: Gemäß § 18 Abs…
…können im Rahmen des elektronischen Dateitransfers als "Bilddatei/ Scan" an die Abgabenbehörde übermittelt werden (und müssen daher keine qualifizierte elektronische Signatur aufweisen), sofern die Abgabenbehörde nicht die Vorlage des Originaldokuments verlangt. 1.3. Unterschrift, Signatur und Siegel Anbringen iSd § 85 Abs. 2 BAO sind grundsätzlich…
Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…
…Sinne des § 3 Abs. 1 Z 10 oder 11 EStG 1988 vor. Der Arbeitgeber will an der Quelle entlasten. 3.2. Lösung Wie bereits oben ausgeführt wurde, hat eine unmittelbare DBA-Anwendung im Lohnsteuerabzugsverfahren zur Folge, dass der Arbeitgeber auf der Grundlage von § 138 BAO…
…mit der "X+Y Lebensversicherung AG" abgeschlossen, aus welchem die Dienstnehmerin (= Versicherte) ab der Unverfallbarkeit gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) unwiderruflich bezugsberechtigt war. Der Arbeitgeber hatte bis 1. September 2007 Versicherungsbeiträge von 500 DM monatlich zu bezahlen…
… 240 Abs. 3 BAO - Arbeitnehmerveranlagung vs. Steuerrückerstattung durch das FA BEO 5.1.1. Sachverhalt Ein österreichischer Arbeitgeber beschäftigt einen in Österreich beschränkt steuerpflichtigen Mitarbeiter teilweise in Österreich und im Ausland. Auf Grund des mit dem anderen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens verliert Österreich das Besteuerungsrecht für…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…