…Ausführungen gelten auch für Zusammenschlüsse von Gemeinden (zB Verwaltungsgemeinschaften), soweit es sich hierbei um KöR handelt. III. Personalgestellung Bei Personalgestellungen durch eine KöR (zB Gemeinde) wird im Regelfall unabhängig davon, ob das Personal ihrem Hoheitsbetrieb oder einem BgA zuzuordnen ist, von einer unternehmerischen Tätigkeit auszugehen…
…erfolgen. Zusammenschluss per Stichtag 31.12.2006 (Tranche 1) Mit Zusammenschlussvertrag bzw. Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft vom 27.9.2007 beteiligt sich per Stichtag 31.12.2006 die X-Treuhand-Invest GmbH als atypisch stille Gesellschafterin (Beteiligungsgeber) mit einer Einlage von…
…wobei das Unternehmen von keiner Verpflichtung zur kartellrechtlichen Genehmigung ausgegangen ist. Trotzdem wurde dieser Zusammenschluss am 21.05.2004 beim Kartellgericht "vorsorglich" angemeldet. Der A-AG wurde diese Übernahme des B-Konzerns durch die Kartellbehörde am 28.10.2004 und nach Bestätigung des Rekursgerichtes vom…
…Architekten) zusammenschließen, wobei er sich den Großauftrag aber zurückbehalten möchte. 1.5.2. Fragestellungen Frage 1: Kann die Aussage der UmgrStR 2002 Rz 889 betreffend die Zurückbehaltung einzelner Kundenbeziehungen (im Rahmen von Art. III UmgrStG) auch auf Zusammenschlüsse iSd Art. IV UmgrStG Anwendung finden? Frage…
…SE-Gesetz dualistisch (Vorstand und Aufsichtsrat) oder monistisch (Verwaltungsrat) ausgestaltet werden kann. Bei der SE bestehen besondere Anforderungen an die Gründung, da diese nur durch den grenzüberschreitenden Zusammenschluss von AG oder SE durch Verschmelzung, Gründung einer Holding SE oder Umwandlung erfolgen kann. Gemäß § 5a Abs…
…über die Existenz von Konten und Depots zugänglich machen. 2. Rechtliche Fragen 2.1. Zu § 1 Abs. 1 KontRegG Der Bundesminister für Finanzen führt über Konten der Kreditinstitute im Einlagengeschäft Girogeschäft Bauspargeschäft sowie für Depots im Depotgeschäft ein automationsunterstütztes Kontenregister. Konsortialeinlagen sind Einlagen anderer Banken…
Das Kontenregister folgt dem Grundsatz, dass nur jene Daten abgebildet werden, die von Kredit- oder Finanzinstituten gemeldet werden. Mit Beendigung der Konzession (zB durch Konkurs, Rechtsübergang, Sanktion,....) bzw. Aufgabe des Geschäftsbetriebes wird es in der Regel für die betreffenden Kreditinstitute faktisch nicht mehr möglich sein…