…38 Z 1 UStG 1994)? 2. Steht hinsichtlich der Sanierungsaufwendungen der Vorsteuerabzug zu, oder liegt ein den Vorsteuerabzug ausschließender Tatbestand des neu oder neu nutzbar gemachten Gebäudeteiles (An- oder Zubau, Aufstockung, Entkernung des Gebäudes unter Erhalt der Fassade) vor? Wie sind in diesem Zusammenhang die…
…wirtschaftlichen Einheit die Voraussetzungen für unterschiedliche Gebäudearten erfüllen? Lösung: Jedes Gebäude bzw. jeder abgrenzbare Gebäudeteil (Eigentumswohnung, Anbau, Zubau) ist anhand seiner Beschaffenheit losgelöst zu beurteilen. 4.13. Fertigstellungszeitpunkt eines Gebäudes Welcher Zeitpunkt gilt als Fertigstellung gemäß § 2 Abs. 2 Z 4 GrWV ? Lösung: Als Zeitpunkt…
…Steuerschuld mit Abschluss der Vereinbarung entsteht, erübrigt sich die Frage nach der Art der Berechnung. 2.3 § 1 GrEStG 1987 - Neufestsetzung der Nutzwerte Sachverhalt: Ein Miteigentümer A einer Wohnungseigentümergemeinschaft nimmt auf dem Grundstück bauliche Veränderungen vor (zB Zubau einer Garage, Dachgeschoßausbau). Im Nachtrag zum Wohnungseigentumsvertrag …
…Abs. 1 Z 17 ErbStG 1955 anwendbar. 6.8 § 3 ErbStG 1955 - Ehegattenschenkung Sachverhalt: Ein Ehegatte errichtet für sein Einzelunternehmen auf einem beiden Ehegatten gehörenden Grundstück einen Zubau. Frage: Wann ist der nicht bauführende Ehegatte bereichert? Lösung: Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, hat…
…der Schutzhütte. § 2 GrStG 1955, § 56 BewG 1955 Zubau zu einem Schulgebäude - Baurecht Zu einem bestehenden Schulgebäude wird von einer Leasing GmbH ein Zubau bzw. eine Aufstockung errichtet. Gleichzeitig erfolgt die Eröffnung des Baurechtes für die Stammeinlage "xx" Katastralgemeinde xy. In dieser Stammeinlage wird das…
…dem 8. Mai 1945 errichtet worden sind, oder für Wohnungen, die durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubauten aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung neu geschaffen worden sind, darf gemäß § 16 Abs. 1 MRG eine Vereinbarung über einen angemessenen Hauptmietzins getroffen werden; Mietzinsvorschriften…
…Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten reduziert um die Abnutzung für Abschreibung in Höhe von 2% als Berechnungsgrundlage (Buchwert) heranzuziehen. Nachträgliche Umbauten, Zubauten oder Instandsetzungsarbeiten erhöhen die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und werden damit ebenfalls mit 2% abgeschrieben. Für die Berechnung kann aus Vereinfachungsgründen auf den Gebäudewert gemäß §…