…Jänner 2002 bis längstens 30. Juni 2002 ist der Schilling keine Währungsuntereinheit mehr, sondern lediglich ein gesetzliches Zahlungsmittel. Im Hinblick auf den Grundsatz "Kein Verbot des Euro, kein Zwang zum Euro" werden in der Übergangsphase zahlreiche Wahlrechte zwischen Schilling und Euro eingeräumt. Diese sogenannte "Euro…
…durch Barzahlung in Euro dadurch entrichtet werden, dass die im Anhang bezeichneten fremden Währungen und gesetzlichen Zahlungsmittel zu den angegebenen Gegenwerten (Zollentrichtungskursen) hingegeben werden. (2) Die Entrichtung oder Sicherheitsleistung durch Hingabe anderer als der im Anhang bezeichneten fremden Währungen und gesetzlichen Zahlungsmittel ist unzulässig. § 2…
…31. Dezember 2001 den Auszahlungsbetrag informativ auch in Euro enthalten. Im Vollstreckungsverfahren bzw. bei freiwilliger Barzahlung ist der Schilling bis längstens 30. Juni 2002 Zahlungsmittel (der genaue Stichtag wird noch festgelegt werden). Nach diesem Stichtag ist der Schilling Fremdwährung. Verrechnungstechnisch wird er bereits ab 1…
…Bitcoins) 2.1. Bitcoins als Zahlungsmittel zwischen Unternehmern 2.1.1. Bezughabende Norm § 6 Z 14 lit. a EStG 1988, EStR 2000 Rz 2160, 2588 ff 2.1.2. Sachverhalt Mehrere Unternehmer vereinbaren, Bitcoins als Zahlungsmittel für Transaktionen zwischen ihren Unternehmen zu akzeptieren. Unternehmer 1…
…UStG, § 3 Tz 21). Vielmehr ist ein derartiger "Wertscheck" als bloßes Zahlungsmittel zu beurteilen, das bei Inanspruchnahme der dann konkreten Leistung an Zahlungs statt hingegeben wird (zB Gutschein eines Reisebüros im Wert von 1.000 Euro für eine noch auszusuchende Reise). Hingegen sieht § 19 Abs…
…in § 121a Abs. 1 Z 1 BAO angeführt sind. 2. Gegenstand der Schenkung 2.1 Bargeld Zum Bargeld gehören inländische und ausländische Zahlungsmittel. 2.2 Kapitalforderungen Kapitalforderungen sind alle Forderungen, die auf Zahlung von Geld gerichtet sind (VwGH 19.12.1996, 95/16/0089). Dazu…
…ab, erbringen die Händler selbst keine Telekommunikationsdienstleistung an den Kunden. Die Differenz zwischen dem gezahlten und dem erhaltenen Betrag ist eine Provisionszahlung des die Telefonwertkarte abgebenden Unternehmers für den Umtausch eines Zahlungsmittels (Bargeld) in so genanntes "elektronisches Geld", das den Anspruch auf Telekommunikationsleistungen verkörpert (Rau…