…untergeordnete Rolle, da diese Begünstigung hier bereits in einer Verringerung der Sicherheitsleitung liegt und der AEO-Status nichts über die Liquidität speziell in der Covid-19 Krise aussagt. Ermessen Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen liegt die Bewilligung einer Zahlungserleichterung im Ermessen der Abgabenbehörde. Diese Ermessensentscheidung…
…Monats nach deren Festsetzung tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zur Gänze entrichtet, so tritt Straffreiheit hinsichtlich der im Zusammenhang mit diesen Abgabennachforderungen begangenen Finanzvergehen ein. Für die der Abgabenerhöhung zugrundeliegenden Abgabennachforderungen kann die Monatsfrist durch Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) auf höchstens sechs Monate verlängert werden…
…von Todesopfern. 3.2 Zahlungserleichterungen Ansuchen auf Zahlungserleichterung (Stundung, Entrichtung in Raten) von Betroffenen der Flutwellenkatastrophe sind im Rahmen der Ermessensübung einer großzügigen Erledigung zuzuführen. 4. Organisatorische Maßnahmen der Finanzverwaltung 4.1 Zentrale Hotline im Bundesministerium für Finanzen Im Bundesministerium für Finanzen wird bei Generalsekretär…
…ohne dass entsprechende Nachweise vorhanden sind, reicht zur Gewährung von Zahlungserleichterungen mit Verzicht auf Sicherheit nicht aus. Die dazu erforderlichen Unterlagen und Nachweise müssen im Unternehmen so aufbewahrt werden, dass sie bei einer späteren Prüfung dem Zollamt vorgelegt werden können. Eine Berufung auf höhere Gewalt…
…hat, ob die Entrichtung im Wege einer Zwangsvollstreckung erfolgte, ob die Entrichtung einen Abgabenbetrag betraf, dessen Einhebung gemäß § 212a BAO ausgesetzt war (§ 212a Abs. 8 BAO), ob die Abgabenschuld von einer Zahlungserleichterung (§ 212 BAO) umfasst war. Im Fall einer im Rechtsmittelweg zuerkannten Steuergutschrift liegt keine…
…einer der beiden zum Zeitpunkt des Erwerbes einen Wohnsitz im Inland hatte. Eine Befreiung im Sinne eines üblichen Gelegenheitsgeschenkes scheidet bei dieser Größenordnung aus. 15. Zurücknahme von Anbringen (§§ 256 und 276 BAO) 15.1. Sachverhalt Ein Anbringen (zB Ansuchen um Zahlungserleichterung) wird zurückgenommen. 15.2…
…1 letzter Satz BAO ordnet an, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff BAO. Nach…
Aus gegebenem Anlass wird im Interesse der bundeseinheitlichen Anwendung des Vertrages vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach…