…§ 7 Abs. 1 VersStG, § 202 BAO Wohnsitzwechsel Sachverhalt: Ein Versicherungsnehmer gibt bei Vertragsabschluss mit einem Versicherer mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum bekannt, dass er seinen Wohnsitz außerhalb Österreichs hat. In der Folge ermittelt der Versicherer/das Finanzamt, dass der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Prämienzahlungen seinen…
… 6 Abs. 1a Z 2 lit. a VersStG Wohnsitzwechsel und Rückkauf Sachverhalt: Ein Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in Österreich schließt 1998 einen Lebensversicherungsvertrag mit laufender, im Wesentlichen gleich bleibender Prämienzahlung und einer Laufzeit von 15 Jahren ab. Im Jahr 2002 verlegt er seinen Wohnsitz ins Ausland…
…dem eine andere Abgabenbehörde von den ihre Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt. Vom Übergang der Zuständigkeit ist der Abgabepflichtige in Kenntnis zu setzen. Die bloße Änderung der für die Zuständigkeit maßgebenden Voraussetzungen (zB durch Wohnsitzwechsel, Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung) führt somit noch nicht…
…rückerstattet. 4.1.2. BMF/FB IStR Wird "Freizügigkeitskapital", das nach dem schweizerischen Berufsvorsorgegesetz im Rahmen der obligatorischen Altersvorsorge angespart wurde, nach einem Wohnsitzwechsel nach Österreich ausgezahlt, dann liegen insoweit keine steuerbaren Einkünfte vor, als lediglich die eingezahlten Beträge rückerstattet werden (vgl. EAS 1283 unter…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
Absatz 2 des Erlasses des BM f. Finanzen vom 23. August 2004, Z 04 0101/31-IV/4/04, AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
(1) Die Abkommensberechtigung eines im Ausland ansässigen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich sowohl bei der Entlastung an der Quelle als auch im Rückerstattungsverfahren unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare entsprechend § 138 BAO glaubhaft zu machen (zB der Formulare zur Entlastung an der Quelle…