…Erhält der Arbeitnehmer zusätzlich Aufwandsentschädigungen für die Tage am Wochenende, kann derselbe Schluss gezogen werden, solange keine Tätigkeit und demensprechend auch kein Entgelt für die Arbeitszeit geleistet wird. 2.4 Begrenzung der 45-Tages-Grenze auf höchstens 20 Prozent der tatsächlichen Arbeitstage 19.Zusätzlich zur…
…2007 die Summe der "Italien-Tage" und der Tage, die er nicht arbeitstägig an seinen Wohnsitz zurückkehrt 20% der gesamten Werk- bzw. Arbeitstage, höchstens jedoch 45 Tage, so fällt das Besteuerungsrecht für die in Deutschland ausgeübte Arbeit des gesamten Jahres 2007 gemäß Art. 15 Abs…
…Sachverhalt Ein deutscher Staatsbürger, der wesentlich an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, verlegt seinen Wohnsitz am 1. Jänner 2009 aus Deutschland nach Österreich. Die Gesellschaftsbeteiligung soll in der Folge an eine gemeinsam mit den in Deutschland verbliebenen Familienmitgliedern gegründete deutsche Privatstiftung übertragen werden. 3.3…
…einem Mitarbeiter am 30.Juni 1999 mit Kündigungsfrist 29.2.2000 beendet, wobei der Mitarbeiter im Juni 1999 seinen Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht gewechselt hat, dann unterliegen die Gehaltsfortzahlungen als "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit…
…2009, 2004/13/0158). Eine Geltendmachung einer Haftung gegenüber Komplementären oder Kommanditisten von Personengesellschaften ist rechtlich nicht zulässig. Grundsätzlich sind Bezüge eines Kommanditisten auch im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit oder eines Arbeitsgesellschafters Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, sofern kein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt. 6.3…
…Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit in einem gemeinsam mit anderen Unternehmern angemieteten Geschäftsraum in Österreich aus, so ist von einer festen Niederlassung (Betriebsstätte) auszugehen, von der aus die Leistung erbracht wird. Der Leistungsort befindet sich dementsprechend gemäß § 3a Abs. 7 UStG 1994 am Ort der festen…
…Feststellung von Einkünften aus selbständiger Arbeit Bei Einkünften aus selbständiger Arbeit ist das Finanzamt (nach § 54 Abs. 1 lit. c BAO) örtlich zuständig, von dessen Bereich aus die Berufstätigkeit vorwiegend ausgeübt wird. Nach Beendigung der Tätigkeit richtet sich die örtliche Zuständigkeit (für die Feststellung der…
…der Schenkung verpflichtet. Rechtsanwälte und Notare kann ebenso die Anzeigepflicht treffen, wenn sie am Erwerb oder bei der Errichtung der Vertragsurkunde über den Erwerb mitgewirkt haben oder mit der Schenkungsmeldung beauftragt waren. Der Gesetzgeber normiert allerdings keine Anzeigepflicht für die Versicherung. 1.4. Sachverhalt 3…
…aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Das Besteuerungsrecht wird jenem Staat überlassen, in dem die betreffende Tätigkeit ausgeübt wird. Es gilt also das Arbeitsortprinzip. Der Ort der Arbeitsausübung ist der Ort…
…Sitz. Der Ort der Geschäftsleitung befindet sich im Ausland. Am 24.11.12014 wird die Prüfung begonnen. Der Prüfungsauftrag umfasst Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer der Jahre 2012 und 2013. 3.12.2014: Eintragung der Sitzverlegung nach Wien im Firmenbuch (Generalversammlungsbeschluss erfolgte am 20.10.2014)…
…Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist". Natürliche Personen oder Körperschaften, die gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 bzw. § 1 Abs. 2 KStG 1988 in Österreich aufgrund des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts, des Sitzes oder des Ortes…
…Zeit höchstens an 45 Arbeitstagen nicht zum Wohnsitz zurückkehrt oder außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist, oder b) falls der Arbeitnehmer nicht während des ganzen Kalenderjahres in der Grenzzone beschäftigt ist - wenn die Tage der Nichtrückkehr oder der Tätigkeit außerhalb der Grenzzone 20 %…
…befreit. Ad b): Der Zuschuss des Arbeitgebers stellt an sich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar, ist jedoch gemäß § 26 Z 3 EStG 1988 nicht steuerbar. 3 § 4 Abs. 4 EStG 1988 Garage am Wohnsitz als Betriebsvermögen (Rz 509 EStR 2000) Ein Wohnhaus wird zu 15…
…Organisation, welche mobile Pflegeleistungen anbietet, haben für die Ausübung der Tätigkeit arbeitgebereigene Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Die Fahrten zur Ausübung der Tätigkeit werden in der Regel vom Wohnsitz (Wohnung oder Wohnhaus) aus angetreten und wieder am Wohnsitz beendet. Die Tätigkeit wird je nach Diensteinteilung morgens, vormittags…
…selbständiger Arbeit maßgeblichen Zuteilungsregel des Artikels 14 DBA-Rumänien, BGBl. III Nr. 29/2006. Soweit die Tätigkeit im Rahmen einer in Rumänien gelegenen festen Einrichtung, die ihr dort zur Ausübung dieser Tätigkeit zur Verfügung steht, ausgeübt wird, wobei als feste Einrichtung auch ein am rumänischen…
…bei Aufnahme der Tätigkeit in der Schweiz ab 1.1.2006 (Revisionsprotokoll DBA Österreich-Schweiz) Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht bis 31.12.2005 in Österreich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ab 1.1.2006 nimmt er unter Beibehaltung eines Wohnsitzes in Vorarlberg seine Tätigkeit bei einem…
…Frage, ob Tätigkeiten einer Person im Homeoffice eine Betriebsstätte für ein Unternehmen begründen, ist unter Heranziehung aller Fakten und Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die Aussagen im OECD-MK beziehen sich - neben dem eigenen Zuhause der Person - auch gleichermaßen auf andere relevante Orte, wie…
…alle Dienstnehmer der Vertretungsbehörde zutreffen. Die Staatsbürgerschaft und die "Sur-Place"-Eigenschaft (inländische Ansässigkeit vor Eingehen des Dienstverhältnisses) sind bei jenen Abkommen von Bedeutung, die für diesen Personenkreis den sog. "Ortskräftevorbehalt" vorsehen (EAS 291). Ein Ortskräftevorbehalt (Art. 19 Abs. 1 lit. b OECD-Musterabkommen) bedingt…
…im Homeoffice geleisteten Tätigkeiten 1.1. Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Art. 15 OECD-MA entsprechenden Regelung (Besteuerung nach dem Tätigkeitsortsprinzip) In den von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entsprechen die Bestimmungen betreffend die Aufteilung der Besteuerungsrechte an Gehältern, Löhnen und ähnlichen Vergütungen aus unselbständiger Arbeit idR Art…