…ob sie einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen. Falls alle Flächen dem Grundvermögen zuzurechnen sind, ist beim landwirtschaftlichen EW-Akt eine Wertfortschreibung auf Null vorzunehmen. Die Grundstücke im Eigentum der Tochter sind mangels Eigentümeridentität gemäß § 2 Abs. 2 BewG 1955 nicht mehr in die wirtschaftliche…
…Gebäudewert zu ermitteln. Das Wohngebäude wird von der Landwirtschaft ins Grundvermögen transferiert (zB die Landwirtschaft wird verpachtet). Es erfolgt eine Wertfortschreibung beim sonstig bebauten Grundstück (übersteigender Wohnungswert) auf Null. Das Gebäude wird beim bisherigen "Landwirt" samt Grund und Boden als Einfamilienhaus oder Mietwohngrundstück neu bewertet…
…soweit sie uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr dienen, zu befreien. Im Hinblick auf eine verwaltungsökonomische Vollziehung bestehen keine Bedenken, derartige Flächen in der Regel bei Grundvermögen bei der Ermittlung des Einheitswertes mit einem Bodenwert von Null anzusetzen bzw. bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen diese Flächen wie…
…Erlebenswahrscheinlichkeiten ergebenden Rentenbarwerte für Männer (Tabelle A) und für Frauen (Tabelle B), sowie die für die einzelnen Geburtsjahrgänge zu berücksichtigende Altersverschiebung (Tabelle C) und Unterjährigkeitsabschläge (Tabelle D) für unterjährige Rentenzahlungen dargestellt. Im Übrigen wird auf den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 17. Dezember 2003…
…Mit dieser pauschalen Kürzung sind alle sonst noch in Frage kommenden, aber aus Vereinfachungsgründen im Einzelnen nicht vorgenommenen Abrechnungen abgegolten. Die pauschale Kürzung vermindert sich auf 5%, wenn vom Antragsrecht nach Position 3 Gebrauch gemacht wird. Die gegenüber dem "Wiener Verfahren 1989" geringere pauschale Kürzung…
§ 21 BewG 1955 Zurechnungsfortschreibung "Herrenlosigkeit" Für eine Liegenschaft wird auf Grund einer Dereliktionsurkunde das Eigentumsrecht für "Herrenlosigkeit" einverleibt. Die entsprechende Zurechnungsfortschreibung wurde vom Finanzamt erlassen. Da es sich um landwirtschaftliche Grundstücke handelt, kommt es zur Vorschreibung von Beiträgen und der Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen…
Auf Grund des § 46 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 44 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.104/2019, wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen…
…BAO, Wertfortschreibung (§ 193 BAO), Artfortschreibung (§ 193 BAO), Zurechnungsfortschreibung (§ 193 BAO). Nach dem Normzweck des § 209a Abs. 2 BAO (Schutz der Partei vor Rechtsnachteilen, die sich daraus ergeben könnten, dass die Abgabenbehörde über Anbringen nicht unverzüglich entscheidet bzw. entscheiden kann) fallen hierunter weiters etwa auf amtswegige…
…Mistelbefall liegt vor, wenn im Aufriss betrachtet der Flächenanteil der Misteln 30% der Kronenfläche überschreitet. (2) Bei Waldflächen mit teilweisem Vorkommen dieser Schäden ist jeweils bei den einzelnen Betriebsklassen, Baumarten und Altersklassen eine Aufteilung auf befallene und unbefallene Waldflächen vorzunehmen. Wesentlich abweichende Verhältnisse § 3. (1…
…Jänner 2002 bis längstens 30. Juni 2002 ist der Schilling keine Währungsuntereinheit mehr, sondern lediglich ein gesetzliches Zahlungsmittel. Im Hinblick auf den Grundsatz "Kein Verbot des Euro, kein Zwang zum Euro" werden in der Übergangsphase zahlreiche Wahlrechte zwischen Schilling und Euro eingeräumt. Diese sogenannte "Euro…
…Bewertung niedrig verzinslicher, langfristiger Kapitalforderungen und Schulden | 2. Aufspaltung einer einheitlichen Gegenleistung | 2. Aufspaltung einer einheitlichen Gegenleistung | Anpassung des Verweises auf den in § 33 Abs. 1 BewG 1955 genannten Betrag Valorisierung des Inventar-Höchstbetrages | 3. Abtretung in das öffentliche Gut |…
…Wert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei Verschiebungen um maximal 15% der gesamten Wohnungseigentumsanteile bestehen keine Bedenken davon auszugehen, dass für die verschobenen Anteile der gemeine Wert mit Null anzusetzen ist, wenn ein (vertraglicher) Anspruch auf eine unentgeltliche Anteilsberichtigung besteht. Bundesministerium für Finanzen, 11. November 2014