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BMF-010203/0197-VI/6/2011BMF-Info zu pauschalen Betriebsausgaben bei Kleinstwäldern
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0197-VI/6/201107.04.2011

…Abs. 3 LuF-PauschVO 2011 zur Teilpauschalierung optieren. Es bestehen keine Bedenken, die pauschalen Betriebsausgaben wie folgt zu ermitteln: Der Wirtschaftswald im Kleinstwald (bis 10 ha Waldfläche) wird je nach den Gelände- und Bringungsverhältnissen (GBV) in Bringungslagen eingestuft, wobei die Bringungslage 1 für günstige GBV…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…3% zu berücksichtigen. Kleinstbetriebe § 14. Abweichend von § 9 bis 13 werden Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet, wobei Christbaumkulturen auf Waldboden über 0,5 Hektar, Auwald und Schutzwald bundesweit einheitlich bewertet werden. Liegen auf Grund von Schäden durch höhere…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…Fläche von 0,17 ha ist Baufläche mit Gebäuden; diese und der Wald werden weiterhin vom Grundeigentümer genutzt. Frage: 1. Sind die Waldflächen (§ 46 BewG 1955) als eigene wirtschaftliche Einheit als forstwirtschaftlicher Betrieb und die restliche Fläche, Baufläche mit dem Wohngebäude als Grundvermögen zu bewerten…

08 6005/1-IV/8/04Steuerbefreiungen gem. Grundsteuergesetz 1955; a) Öffentliches Wassergut b) Privatstraßen und Privatwege, die dem öffentlichen Verkehr dienen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 6005/1-IV/8/0429.01.2004

…nbsp; Auch wenn die betroffenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke des öffentlichen Wassergutes im Hochwasserabflussgebiet liegen, sind sie nicht von der Grundsteuer befreit. Ebenso sind Waldflächen keine Schutzwasserbauten und daher nicht zu befreien. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Judikatur klargestellt, dass es für die Beurteilung…