…dies gesetzlich vorgesehen ist, wirksam (§ 97 Abs. 1 lit. a BAO). Die Zustellung einer schriftlichen Vorladung hat demnach nach dem Zustellgesetz zu erfolgen. Da im Anwendungsbereich der BAO eine Zustellung per E-Mail nicht vorgesehen ist, liegt ein absolut nichtiger Verwaltungsakt vor (vgl. Ritz, BAO5…
…erforderlich. Solche Bescheide (so genannte verfahrensleitende Verfügungen) sind beispielsweise: Mängelbehebungsauftrag (§ 85 Abs. 2 BAO), Auftrag zur unterschriebenen Bestätigung des Anbringens (§ 86a Abs. 1 letzter Satz BAO), Vorladung (§ 91 BAO), Ablehnung eines Antrages auf Verlängerung einer Frist (§ 110 Abs. 3 BAO), Androhung einer Zwangsstrafe (§ 111 Abs…
…Ermittlungen zu tätigen. Ist ein Zustellbevollmächtigter bestellt, so hat die Abgabenbehörde diesem zuzustellen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (zB im Einhebungsverfahren, Vorladungen sind direkt an den Abgabepflichtigen zuzustellen). Wurde nicht an den Zustellbevollmächtigten zugestellt, so liegt ein Zustellmangel vor. Dieser heilt gemäß § 9 Abs…