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BMF-010203/0322-VI/6/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Einkommen- und Körperschaftsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0322-VI/6/201516.10.2015

…sich ein Beurteilungsobjekt für die Einkünftezurechnung darstellt (die maßgebliche Judikatur des VwGH ist ebenfalls zu einer Eigentumswohnung ergangen).   c) Vorbehaltsfruchtgenuss: Zum Vorbehaltsfruchtgenussrecht wurde übereinstimmend die Meinung vertreten, dass die Zurechnung an den Fruchtnießer auf Grund der bereits vor der Fruchtgenusseinräumung bestehenden Einflussmöglichkeit gegeben sei…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…2a GrEStG 1987 zu besteuern war; es fällt daher keine weitere Grunderwerbsteuer an. 1.6. Vorbehaltsfruchtgenuss und Substanzabgeltung iVm GrEStG 1987 und GebG Eine Liegenschaft wird unter Vorbehalt des Fruchtgenusses übergeben, dem Fruchtgenussbesteller steht eine Substanzabgeltung zu. Unterliegt dies nur der Grunderwerbsteuer oder fällt auch…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

§ 15b, auf welche die Vorschriften der § 15c bis § 15f nicht anwendbar sind, ist unter Z 1 der dem Käufer bekanntzugebende Verkehrswert im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu verstehen, sowie unter Z 2 der vereinbarte Kaufpreis. Seit 1.1.2016 ist als Bemessungsgrundlage für grunderwerbsteuerliche…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…Betriebsübertragung unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes Sachverhalte: 1. Ein Gastronomiebetrieb wird unter Zurückbehaltung des Fruchtgenussrechtes vom Vater an den Sohn übertragen. Es handelt sich um ein Vorbehaltsfruchtgenussrecht, die Disposition über die Früchte steht dem Fruchtnießer (Vater) zu. Sowohl der Übergeber als auch der Übernehmer erfüllen die…