…wird. § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 sieht vor, dass beschränkt Steuerpflichtigen, die in einem EU-/EWR-Staat mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe ansässig sind, auf Antrag die Kapitalertragsteuer für die von ihnen bezogenen Gewinnanteile aus GmbH-Anteilen (§ 27 Abs. 2 Z 1 lit…
…umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht. Das Vorliegen einer dieser drei Voraussetzungen genügt für die Anwendung des 25%-Steuersatzes. Dieser höhere Steuersatz trifft damit insbesondere Stiftungen/Vermögensmassen außerhalb der EU, weil außerhalb der EU nur mit dem EWR-Staat Norwegen eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht. …
…Als Veräußerung gilt eine spätere Überführung oder Verlegung in einen Staat, der nicht der Europäischen Union angehört oder in einen Staat der Europäischen Union, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe mit der Republik Österreich nicht besteht. 3.2.4. Nachzahlung von Pensionen (§ 19 Abs…
Aus gegebenem Anlass wird im Interesse der bundeseinheitlichen Anwendung des Vertrages vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach…
1. Vollstreckungsamtshilfe aufgrund des EU-Vollstreckungsamtshilfegesetzes Die Vollstreckungsamtshilfe zwischen Österreich und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird durch das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz (EU-VAHG), BGBl. I Nr. 112/2011 idF BGBl. l Nr. 104/2019, geregelt, mit dem die Richtlinie 2010/24/EU über die…