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BMF-010220/0103-III/11/2017Information zur Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Interpretation von Ausnahmen zu den Beitragstatbeständen gem. § 3 Abs. 1a Z 4-6 Altlastensanierungsgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 103/2013
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0103-III/11/201709.06.2017

…dass jede noch so geringfügige Übertretung, insbesondere rein verwaltungsrechtlicher Natur, automatisch mit dem Verlust einer Beitragsbefreiung einhergeht. Naturgemäß ist bei der Interpretation der Frage nach der "Zulässigkeit" einer Maßnahme im Einzelfall zu differenzieren. Im Sinne einer möglichst einheitlichen Vollzugspraxis wären insbesondere folgende Fälle unterschiedlich zu…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…sonstige Kontrollrechte (entsprechende Herrschafts- und Verwaltungsrechte)) einwirken kann. Eine bloße Beteiligung am Gewinn und/oder Verlust einer Gesellschaft begründet für sich alleine keine Kontrolle. 2.3.1 Stimmrechtsbindungen und Syndikatsverträge Ein Syndikatsvertrag zwischen Gesellschaftern einer bereits bestehenden oder erst zu gründenden Kapital- oder Personengesellschaft ist…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…2.5 Treuhandschaften Eine Treuhandschaft zeichnet sich dadurch aus, dass ein Treugeber einem Treuhänder das Vollrecht bzw. einzelne Herrschafts- und Verwaltungsrechte aufgrund eines zwischen ihnen vereinbarten Vertragsverhältnisses überträgt. Der Treuhänder kann gegenüber Dritten wirksam über das Treugut verfügen, ist im Innenverhältnis jedoch dem Treugeber verpflichtet…

04 4282/8-IV/4/88Österreichisch-schweizerisches DBA - Art. 19; Besteuerungsrecht für Bezüge aus öffentlichen Kassen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4282/8-IV/4/8811.01.1989

Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des…