…abhängen. Bei Vorableben des Übernehmers gehen dessen Rechte und Pflichten auf seine Rechtsnachfolger über. Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nach § 16 BewG 1955 ermittelte Wert der Gegenleistung beträgt 50.000 (geringer als der dreifache Einheitswert). Fragestellung: Von welcher Bemessungsgrundlage ist die Grunderwerbsteuer zu berechnen, wenn…
…Lösung zu 3 Nach UStR 2000 Rz 899c ist die Neuregelung auf Miet- und Pachtverhältnisse anzuwenden, die nach dem 31. August 2012 beginnen. Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern die faktische Begründung des Miet- bzw. Pachtverhältnisses, somit die tatsächliche Innutzungnahme des Gebäudes bzw…
…§ 56 BewG 1955 - Berechnung der Dauer des Baurechtes Sachverhalt: Berechnung der Dauer eines Baurechtes Frage: Ist der Tag der Eintragung des Baurechtes ins Grundbuch der für die Berechnung der Dauer maßgebliche Zeitpunkt oder der aus dem Beschluss ersichtliche Tag des Vertragsabschlusses (Baurechtsvertrag vom...)? Lösung: Die…
…den dauerhaft pflegebedürftigen Übergeber ab sofort zu pflegen. Bei Vorableben des Übernehmers gehen dessen Rechte und Pflichten auf seine Rechtsnachfolger über. Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nach §§ 16 und 17 BewG 1955 ermittelte Wert der Gegenleistung beträgt a) 45.000 (geringer als der 3-fache…
…Rechtsvorgang Grunderwerbsteuer oder Schenkungssteuer zu erheben ist, ist der Wille der Vertragspartner zu ermitteln. War im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das baldige Ableben des Übergebers absehbar und war die Gegenleistung nicht ernsthaft vereinbart ("Vertrag am Totenbett"), ist eine Bereicherungsabsicht anzunehmen. In dem Fall unterliegt der Rechtsvorgang…
…andrängende Gläubiger (zB Abgabengläubiger) benachteiligt werden. Der Abschluss eines solchen Zessionsvertrages ist dann eine haftungsrelevante Pflichtverletzung, wenn der Vertreter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses damit rechnen musste, durch die Zession der Forderungen dem Vertretenen seine liquiden Mittel zur Berichtigung von Abgabenschulden zu entziehen (zB VwGH 23…
Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte erstmals im Jahr 2001 eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Besprechung…
…symbolischen Preis an den Händler, jedoch monatliche Gebühren an Ö. Der Elektrohändler meldet den Verkauf und den Vertragsabschluss über den Distributor an Ö und erhält vom Distributor dafür einen Erstattungsbetrag (Differenz zum ursprünglichen Kaufpreis), den dieser wiederum von Ö erhält, und eine Vermittlungsprovision von Ö…
1. Allgemeines Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die…
Zudem kann die zuständige Behörde auch eine einseitige Lösung veranlassen, wenn dem Begehren des Abkommensberechtigten durch rein innerstaatliche Maßnahmen abgeholfen werden kann und die Mitwirkung eines anderen Staats nicht erforderlich ist (§ 15 Abs. 4 EU-BStbG). Eine zuständige Behörde kann die Streitfrage bspw. einseitig lösen…