Art. 19 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, ist - unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Einzelnen - auf alle Dienstnehmer eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften anzuwenden, sofern der Vertragsstaat oder die Gebietskörperschaft öffentliche Funktionen ausüben. Die Besteuerung der Bezüge von Bediensteten…
1 Verkauf von Anteilen an deutschen Immobilienfonds Anlässlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche am 7.10.1994 wurde bei der steuerlichen Beurteilung von Einkünfteerzielungen im Rahmen von deutschen Immobilienfonds u.a. festgehalten, dass die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte…
…Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht begründet. 1. Betriebstättenleitende Geschäftsführer In Z 12 des Ergebnisprotokolls über die österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort…
…können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. (1) Abschn. C Z 2 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche am 23. Juni 1999 (2) Abschn. A Z 3 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 3. März 2000 (3) Punkt 2.5 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 21. und 27…
…prüfen, ob in Anlehnung an die Grundsätze der Verständigungsvereinbarung zu Ziffer 4 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 Spielraum für Billigkeitslösungen in besonders gelagerten Einzelfällen im Rahmen individueller Verständigungsverfahren besteht. Anmerkung: Bis zur vollständigen Einigung mit der deutschen Finanzverwaltung wären steuerliche Konfliktsituationen, die…
…Bauausführung wohl aber aus dem Grund einer dauerhaften Nutzung inländischer örtlicher Einrichtungen. Hiebei wird bereits eine Nutzung von Einrichtungen für die Dauer von 6 Monaten als ausreichend dauerhafte Nutzung gewertet (Z 6 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991 und EAS 1543)…
…österreichische zuständige Behörde kann zudem während des Verständigungsverfahrens weitere Informationen oder Beweismittel von der betroffenen Person verlangen. Die Steuerverwaltungen tauschen im Rahmen des Verständigungsverfahrens Positionspapiere aus; gegebenenfalls kommt es auch zu persönlichen Verständigungsgesprächen. Alle Angaben, die der zuständigen Behörde im Rahmen eines Verständigungsverfahrens bekannt werden…
…D.5. Prüfung des Sachverhalts und Führung von Verständigungsgesprächen Nach Einlagen eines (vollständigen) Ersuchens um Abschluss eines APA wird seitens der zuständigen Behörde Kontakt mit dem (oder den) anderen involvierten Vertragsstaat(en) aufgenommen. Parallel dazu untersucht die zuständige Behörde die Rechtsauffassung des Steuerpflichtigen. Dabei können…