…die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh., dass Österreich nur für die Entgeltfortzahlungen…
…Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören - als Vorteil aus dem Dienstverhältnis - zur Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer und sind im Kalendermonat der Zahlung der Arbeitnehmeranteile an den Versicherungsträger zu berücksichtigen. Regressiert sich der Arbeitgeber allerdings hinsichtlich bezahlter Arbeitnehmeranteile an den entsprechenden Arbeitnehmern und fordert er diese zurück…