…des Umgründungssteuergesetzes für den Übergang von Verlustvorträgen erfüllt, gehen die bei der GmbH festgestellten Verluste auf den Rechtsnachfolger über. Die Höhe des vortragsfähigen Verlustes ergibt sich - mit Bindungswirkung für die Folgejahre - aus der Veranlagung des Verlustjahres (vgl. zB VwGH 20.02.2008, 2006/15/0026…
…wäre? Lösung Zu 1.: Die Höhe des vortragsfähigen Verlustes ergibt sich - mit Bindungswirkung für die Folgejahre - grundsätzlich aus der Veranlagung des Verlustjahres ( EStR 2000 Rz 4533 ). Die gleiche Bindungswirkung hinsichtlich der Höhe des (noch) vortragsfähigen Verlustvortrages ergibt sich aus Abgabenbescheiden, die nach dem Verlustjahr, aber…
…zurückliegenden und künftigen Jahre zeigt das Gegenteil, nämlich einen mehr oder weniger gleichmäßigen (konstanten) Verlauf der Bezüge. In diesem Fall liegt kein Unternehmerrisiko vor. Beispiel 2 Laut Anstellungsvertrag erhält der Geschäftsführer in Verlustjahren kein Entgelt. Bekommt er tatsächlich kein Entgelt, dann trägt er Unternehmerrisiko. Geschäftsführer…
…Gesellschafterbeschluss gefasst, wonach anstatt der Geschäftsführerbezüge ein Gewinn in Höhe dieser Geschäftsführerbezüge ausgeschüttet wird. In Verlustjahren bleibt es bei der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Vergütung. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise sind diese Ausschüttungen als Geschäftsführer-Bezüge zu qualifizieren. Sie stellen daher Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit dar (vgl. auch…
…unterstellen. Eine nachträgliche Änderung der Verlusthöhe könnte nur mittels Wiederaufnahme (§ 303 BAO) oder eines sonstigen Titels (zB § 293b BAO) zur Abänderung der Abgabenfestsetzung des Verlustjahres erfolgen, weil darüber bereits im Veranlagungsbescheid entschieden wurde. Solche Maßnahmen sind grundsätzlich nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig (vgl…
1. Rechtliche Situation vor dem Urteil des EuGH vom 1.12.2011, Rs Immobilien Linz GmbH & Co. KG Grundsätzlich liegt ein gesellschaftsteuerpflichtiger Vorgang vor, wenn eine Gesellschaft mit Verlust abgeschlossen hat und einer ihrer Gesellschafter sich zur Übernahme dieses Verlustes bereit erklärt. Damit erbringt er…
Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass die in mehreren EAS-Auskünften (siehe insbesondere EAS 1992, EAS 2110, EAS 2339 und EAS 2365) vertretene Rechtsauffassung über die inländische Verwertbarkeit von Auslandsverlusten in Umgründungsfällen in dieser Form ab Einführung der Gruppenbesteuerung (2005) nicht mehr aufrechterhalten…
1. Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer 1.1 Besserungskapital an mittelbar beteiligte Körperschaft (§ 8 Abs. 1 KStG, EStR 2000 Rz 2452 , KStR 2001 Rz 886 und Rz 928) 1.1.1 Sachverhalt An der X-AG sind mit 999.999 Aktien die X-Privatstiftung und mit 1…