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2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 2/2

…Ausfallsbonus III entsprechend zu kürzen. Sonstige finanzielle Maßnahmen nach Abschnitt 3.1 des Befristeten Beihilferahmens sind bei der Beurteilung der Einhaltung der beihilferechtlichen Obergrenze zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung des Umsatzausfalls ist folgendermaßen vorzugehen: Der Vergleichszeitraum für die Betrachtungszeiträume November 2021, Dezember 2021 und März…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…Betrachtungszeitraum. Diese liegt bei einem Umsatzeinbruch im Betrachtungszeitraum von mindestens 50% gegenüber dem gleichen Kalendermonat des Jahres 2019, der als Vergleichszeitraum gilt, vor. d.Es wurden zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften oder deren Beauftragte erhalten haben, die…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…durch COVID-19 im jeweiligen Betrachtungszeitraum. Diese liegt bei einem Umsatzeinbruch im Betrachtungszeitraum von mindestens 40% gegenüber dem Vergleichszeitraum vor. d.Es wurden zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften oder deren Beauftragte erhalten, die der Bekämpfung der Auswirkungen…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…abweichende Ermittlung nicht möglich. 5.3.2. Förderung bei positiven Einkünften aus dem Einkommensteuerbescheid Bemessungsgrundlage ist die Differenz aus einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, abgeleitet aus der maßgebenden Einkommensteuerveranlagung des Vergleichszeitraumes (siehe unten lit. a, und dem Nettoeinkommen aus den einbezogenen Einkünften aus dem Betrachtungszeitraum (siehe…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…abweichende Ermittlung nicht möglich. 5.3.2. Förderung bei positiven Einkünften aus dem Einkommensteuerbescheid Bemessungsgrundlage ist die Differenz aus einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, abgeleitet aus der maßgebenden Einkommensteuerveranlagung des Vergleichszeitraumes (siehe unten lit. a, und dem Nettoeinkommen aus den einbezogenen Einkünften aus dem Betrachtungszeitraum (siehe…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…möglich. 5.3.2. Förderung bei positiven Einkünften aus dem Einkommensteuerbescheid Bemessungsgrundlage ist die Differenz aus einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, abgeleitet aus der maßgebenden Einkommensteuerveranlagung des Vergleichszeitraumes (siehe unten lit. a,) und dem Nettoeinkommen aus den einbezogenen Einkünften aus dem Betrachtungszeitraum (siehe unten lit. d).…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…GmbH & Co KG eine IZP iHv 50.000 Euro bescheidmäßig festgesetzt, wobei die Differenz auf unterschiedlich hohe Anschaffungen im Vergleichszeitraum zurückzuführen ist. Der dagegen von der BD GmbH & Co KG erhobenen Berufung gab der UFS mit Entscheidung vom 17. Juli 2009 mit der Begründung Folge…