…Ausfallsbonus III entsprechend zu kürzen. Sonstige finanzielle Maßnahmen nach Abschnitt 3.1 des Befristeten Beihilferahmens sind bei der Beurteilung der Einhaltung der beihilferechtlichen Obergrenze zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung des Umsatzausfalls ist folgendermaßen vorzugehen: Der Vergleichszeitraum für die Betrachtungszeiträume November 2021, Dezember 2021 und März…
…Betrachtungszeitraum. Diese liegt bei einem Umsatzeinbruch im Betrachtungszeitraum von mindestens 50% gegenüber dem gleichen Kalendermonat des Jahres 2019, der als Vergleichszeitraum gilt, vor. d.Es wurden zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften oder deren Beauftragte erhalten haben, die…
…durch COVID-19 im jeweiligen Betrachtungszeitraum. Diese liegt bei einem Umsatzeinbruch im Betrachtungszeitraum von mindestens 40% gegenüber dem Vergleichszeitraum vor. d.Es wurden zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften oder deren Beauftragte erhalten, die der Bekämpfung der Auswirkungen…
…abweichende Ermittlung nicht möglich. 5.3.2. Förderung bei positiven Einkünften aus dem Einkommensteuerbescheid Bemessungsgrundlage ist die Differenz aus einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, abgeleitet aus der maßgebenden Einkommensteuerveranlagung des Vergleichszeitraumes (siehe unten lit. a, und dem Nettoeinkommen aus den einbezogenen Einkünften aus dem Betrachtungszeitraum (siehe…
…abweichende Ermittlung nicht möglich. 5.3.2. Förderung bei positiven Einkünften aus dem Einkommensteuerbescheid Bemessungsgrundlage ist die Differenz aus einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, abgeleitet aus der maßgebenden Einkommensteuerveranlagung des Vergleichszeitraumes (siehe unten lit. a, und dem Nettoeinkommen aus den einbezogenen Einkünften aus dem Betrachtungszeitraum (siehe…
…möglich. 5.3.2. Förderung bei positiven Einkünften aus dem Einkommensteuerbescheid Bemessungsgrundlage ist die Differenz aus einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, abgeleitet aus der maßgebenden Einkommensteuerveranlagung des Vergleichszeitraumes (siehe unten lit. a,) und dem Nettoeinkommen aus den einbezogenen Einkünften aus dem Betrachtungszeitraum (siehe unten lit. d).…
…GmbH & Co KG eine IZP iHv 50.000 Euro bescheidmäßig festgesetzt, wobei die Differenz auf unterschiedlich hohe Anschaffungen im Vergleichszeitraum zurückzuführen ist. Der dagegen von der BD GmbH & Co KG erhobenen Berufung gab der UFS mit Entscheidung vom 17. Juli 2009 mit der Begründung Folge…