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BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

…Rahmen einer neu abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung zwischen den Gebietskörperschaften A und B, verpflichtet sich die Gebietskörperschaft-B verpflichtet der Gebietskörperschaft A einen Kostenersatz von 50 % der von der Verkehrsgesellschaft benötigten Mitteln, maximal jedoch € 70,2 Mio. zu den nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung der Gebietskörperschaft…

BMF-010203/0023-VI/6/2014Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0023-VI/6/201404.02.2014

…der (fortgeschriebenen) Anschaffungskosten bei erworbenen immateriellen Wirtschaftsgütern. Tabelle 4: Derivativer Firmenwert/Goodwill (IFRS 3) beim entgeltlich erworbenen Betrieb ("asset deal") In die Analyse einzubeziehen sind Firmenwerte aus dem Unternehmenserwerb. Der Firmenwert ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Gegenleistung (Geldbetrag bzw. fair value) und dem erworbenen…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…vorletzter Satz UGB vermindern sich die ausschüttungsgesperrten Beträge insoweit, als der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und dem höheren beizulegenden Wert in der Folge insbesondere durch planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen gemäß den §§ 204 und 207 UGB oder durch Buchwertabgänge vermindert wird. Im Falle einer späteren Zuschreibung nach …

BMF-010203/0549-IV/6/2005Einkommensteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0549-IV/6/200507.10.2005

…1. Eine Leasingesellschaft nimmt die genannte Sonderbewertungsvorschrift in Anspruch. Sie setzt also den Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert sämtlicher vermieteter Wirtschaftsgüter und dem Barwert der (diskontierten) Leasingforderungen als Ausgleichsposten an. Bei der Ermittlung des Barwertes werden von den aushaftenden Forderungen allfällige Forderungsausfälle in Abzug gebracht. Diese…

BMF-010216/0001-VI/6/2016BMF-Info zum Wechsel von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts zur Gemeinnützigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0001-VI/6/201603.02.2016

…die Ermittlung des Unterschiedsbetrages nach § 18 KStG 1988 sind dabei grundsätzlich die historischen Anschaffungskosten als Berechnungsgrundlage (Buchwert) heranzuziehen. Für die Berechnung kann aus Vereinfachungsgründen auf den Grundwert gemäß § 2 Abs. 2 Grundstückswertverordnung (GrWV), BGBl. II Nr. 442/2015 - als gemeiner Wert des Grund und Bodens …