…die der Geltendmachung eines Abgabenanspruches oder der Feststellung eines Abgabepflichtigen dient ( § 209 Abs. 1 BAO ). Die USO Prüfung dient der Geltendmachung des Abgabenanspruches Umsatzsteuer und stellt daher keine Verlängerungshandlung hinsichtlich der Einkommensteuer 2005 dar. 18. Verjährung - Verlängerungshandlung durch später aufgehobenen Bescheid 18.1. Bezughabende Norm …
…ist im Dropdown Menü "Außenprüfung/ USO/UMA/PLB" auszuwählen. Das Ergebnis der Registerabfrage ist Teil des Arbeitsbogens. 2.2. Ansprechen des Ergebnisses der Registerabfrage Dem Abgabepflichtigen bzw. den für die Leitung des Unternehmens verantwortlichen Personen ist im Rahmen der Prüfung das Ergebnis der Registerabfrage vorzuhalten…
…Z 3 BiBuG 2014 | 2. | Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben, sowie die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, jedoch nicht die Vertretung im Rechtsmittelverfahren umfasst: Berichtigung oder erstmalige Erteilung einer Verrechnungsweisung (…
…der Einkommensteuervorauszahlungen gemäß § 45 Abs. 4 und 5 EStG 1988. Vertretung im Rahmen einer Außenprüfung. Vertretung im Rahmen einer "USO" (Umsatzsteuer-Sonderprüfung) wie zB Entgegennahme des Prüfungsauftrages, Teilnahme an Schlussbesprechung (siehe unterschiedlich weit reichender Wortlaut bei "USO" und "GPLA" in § 2 Abs. 1 Z 5…
Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…