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BMF-010221/0421-VI/8/2016Verwaltungs- und technisches Personal ausländischer diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010221/0421-VI/8/201601.08.2016

…2 der Wiener Diplomatenkonvention (ggf. iVm Art. XI Abschn. 32 lit. a UNO-Amtssitzabkommen, § 4 BG über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich usw.) und Art. 49 Abs. 1 der Wiener Konsularkonvention grundsätzlich in gleichem Umfang wie Diplomaten von der Einkommensteuer befreit (EStR…

BMF-010221/1897-IV/4/2007Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1897-IV/4/200722.11.2007

…bei jenen DBA ergeben, die - wie zB das DBA mit Indien - eine Art. 21 Abs. 3 UNO-MA nachgebildete Quellenregel enthalten. In diesem Fall dürfen diese Pensionsbezüge auch im Quellenstaat besteuert werden. Ebenfalls ergibt sich ein anderes Resultat für jene Länder, mit denen ein DBA…

2026-0.265.766Information zu der am 1. Mai 2026 in Kraft tretenden neuen ARL UP-6500 (MERCOSUR)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.265.76624.04.2026

Mit dem Inkrafttreten des Interimshandelsabkommens ABl. Reihe L 2026/184 vom 27.02.2026 zwischen der Europäischen Union und dem MERCOSUR (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) sowie der Mitteilung über dessen vorläufige Anwendung (ABl. Reihe L 2026/868 vom 15.04.2026) tritt die neue ARL…