…Rechtsänderung, sondern bloß um die Änderung der Interpretationspraxis handelt. Daher schien es unzweifelhaft geboten, vom Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart gemäß Abs. 30 des Erlasses des BMF vom 10. März 2006, BMF-010221/0101-IV/4/2006 , bereits erteilte Freistellungsbescheide innerhalb ihres Geltungszeitraums unberührt zu lassen…
…Programm auf seine Festplatte speichern zu lassen. Da er im Gegensatz zur Schule von S keine CD samt Handbücher erwirbt, sondern nur ein Recht eingeräumt erhält, liegt eine sonstige Leistung nach § 3a Abs. 10 UStG 1994 vor. Der Leistungsort liegt hiebei nach der Generalklausel des …
…diesen aus der VwGH-Judikatur abgeleiteten Ausführungen ergibt sich, dass für die Gewährung des Vorsteuerabzuges in diesen Fällen nicht auf das Vorliegen bindender Verträge allein abgestellt werden kann. Vielmehr sind auch andere (über die Absichtserklärung hinausgehende) Umstände, die auf eine zukünftige steuerpflichtige Vermietung schließen lassen…
…Pkt 1.7 Protokoll zur LSt-Tagung 2002 zu VwGH v. 30.10.2001, 95/14/0013)? Die Voraussetzungen für die Anerkennung pauschaler Tages- und Nächtigungsgelder haben auf Grund des Erkenntnisses vom 30.1.2003, 99/15/0085 keine Änderung gegenüber der bisherigen Paxis erfahren…
…Gut durchgeführt. Im Unterschied zu dem der zitierten VwGH-Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt erfolgte die Übertragung jedoch unentgeltlich. Es lag weder eine direkte und unmittelbare Gegenleistung der Stadtgemeinde X vor noch waren die späteren Grundstückserwerber zur anteiligen Tragung der Kosten der verkehrsmäßigen Erschließung verpflichtet, sodass von…
…Es sollte aber überlegt werden, ob nicht auch bei dieser Konstellation von der Möglichkeit zur Tragung der Zahnbehandlungskosten bei der Ehegattin auszugehen ist, da für die Übernahme durch den Ehegatten keine Zwangsläufigkeit besteht. Welche Einnahmen/Einkünfte sind für die Beurteilung des Unterhaltsergänzungsanspruches in das steuerliche…
…dass derjenige, der den Lohnaufwand trägt, auch als der Arbeitgeber anzusehen ist (VwGH 19.04.1988, 85/14/0145), hat großes Gewicht. Allerdings ist nach Auffassung des BMF zu beachten, dass es hierbei um die Tragung des Lohnaufwands im eigentlichen Sinn gehen muss, nicht aber…