…Codes ex 2001, ex 2004, ex 2005, ex 2008 19 und ex 2008 99 sowie die dazugehörige Erläuterung neu aufgenommen wurden (siehe VB-0320 Abschnitt 2.1.2.). Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320) bereits berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 23. Juli 2026
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/1228 wurde Montenegro und Serbien in die Liste der Drittländer, für die keine Titerbestimmung erforderlich ist, aufgenommen. Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 4) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 19. Juni 2026
…tierischen Ursprungs. wurden in die Liste der Erzeugnisse, die an Grenzkontrollstellen amtlich zu kontrollieren sind, im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 aufgenommen (siehe VB-0320 Anlage 1). Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320) bereits berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 1. Oktober 2026
…0311 | Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | VB-0320 | Tierseuchenrecht | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | Bundesministerium für Arbeit, Soziales…
…sind daher bei einer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr anzuerkennen. VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht Die Einfuhr- und Durchfuhrbeschränkungen für Tiere, tierische Rohstoffe und Erzeugnisse und Gegenständen die Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, gelten nunmehr auch im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich…
Die Arbeitsrichtlinie Erreger von Tierkrankheiten (VB-0231) wurde in Hinblick auf die sich durch das Tiergesundheitsgesetz 2024 - TGG 2024, BGBl. I Nr. 53/2024 ändernden Zuständigkeiten bei der Bewilligungserteilung abgeändert. Gemäß §79 TGG 2024 wird mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes das Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177…
Am 1. September 2022 tritt eine Änderung des Tiertransportgesetzes 2007 (BGBl. I Nr. 130/2022) in Kraft. Im Rahmen dieser Novelle wurden auch besondere Regelungen für Transporte bestimmter Tiere zu wirtschaftlichen Zwecken erlassen und die mit Organstrafverfügung einzuhebenden Geldstrafen erhöht. 1. Besondere Regelungen für Transporte…
Aufgrund § 20b des Tiertransportgesetzes 2007 (TTG 2007) können mittels Verordnungen nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz festgelegt werden. 1. Bestimmungen zu Transportfähigkeit und Transportmittel sowie zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von…