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2026-0.575.557Information zu der am 23. Juli 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.575.55723.07.2026

…Codes ex 2001, ex 2004, ex 2005, ex 2008 19 und ex 2008 99 sowie die dazugehörige Erläuterung neu aufgenommen wurden (siehe VB-0320 Abschnitt 2.1.2.). Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320) bereits berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 23. Juli 2026

2026-0.502.801Information zu der am 19. Juni 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.502.80119.06.2026

Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/1228 wurde Montenegro und Serbien in die Liste der Drittländer, für die keine Titerbestimmung erforderlich ist, aufgenommen. Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 4) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 19. Juni 2026

2026-0.817.113Information zu der am 01. Oktober 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.817.11301.10.2026

…tierischen Ursprungs. wurden in die Liste der Erzeugnisse, die an Grenzkontrollstellen amtlich zu kontrollieren sind, im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 aufgenommen (siehe VB-0320 Anlage 1). Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320) bereits berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 1. Oktober 2026

2025-0.212.414Verbote und Beschränkungen; Änderung der Ressortzuständigkeiten auf Grund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.212.41419.03.2025

…0311 | Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | VB-0320 | Tierseuchenrecht | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | Bundesministerium für Arbeit, Soziales…

2020-0.819.267Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union (BREXIT); Auswirkungen im Bereich der Verbote und Beschränkungen (VB)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.819.26717.12.2020

…sind daher bei einer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr anzuerkennen.   VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht Die Einfuhr- und Durchfuhrbeschränkungen für Tiere, tierische Rohstoffe und Erzeugnisse und Gegenständen die Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, gelten nunmehr auch im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich…

2024-0.488.672Information zu der am 4. Juli 2024 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Erreger von Tierkrankheiten (VB-0231)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.488.67204.07.2024

Die Arbeitsrichtlinie Erreger von Tierkrankheiten (VB-0231) wurde in Hinblick auf die sich durch das Tiergesundheitsgesetz 2024 - TGG 2024, BGBl. I Nr. 53/2024 ändernden Zuständigkeiten bei der Bewilligungserteilung abgeändert. Gemäß §79 TGG 2024 wird mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes das Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177…

2022-0.551.393Information zu der am 1. September 2022 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz (GK-0200)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.551.39312.08.2022

Am 1. September 2022 tritt eine Änderung des Tiertransportgesetzes 2007 (BGBl. I Nr. 130/2022) in Kraft. Im Rahmen dieser Novelle wurden auch besondere Regelungen für Transporte bestimmter Tiere zu wirtschaftlichen Zwecken erlassen und die mit Organstrafverfügung einzuhebenden Geldstrafen erhöht. 1. Besondere Regelungen für Transporte…

2025-0.139.539Information zu der am 25. Februar 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz (GK-0200)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.139.53925.02.2025

Aufgrund § 20b des Tiertransportgesetzes 2007 (TTG 2007) können mittels Verordnungen nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz festgelegt werden. 1. Bestimmungen zu Transportfähigkeit und Transportmittel sowie zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von…