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Findok · Erlässe & Informationen

2026-0.575.557

Information zu der am 23. Juli 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)

geltende FassungInfo2026-0.575.557vom 23.07.2026

Wortlaut laut Findok

Am 23. Juli 2026 trat die Delegierte Verordnung (EU) 2026/908 in Kraft, mit der die Delegierte Verordnung (EU) 2021/630 geändert wurde. Dadurch wurden die bestehenden Regelungen dahingehend geändert, dass für die private Bestätigung, die Lebensmittelunternehmer für Sendungen haltbarer zusammengesetzter Erzeugnisse vorlegen müssen, die aus Drittländern oder Drittlandsgebieten in die Union verbracht werden, kein einheitliches Formular mehr vorgesehen ist. Stattdessen wurden die Anforderungen an den Inhalt der Bestätigung festgelegt (siehe VB-0320 Anlage 3 Muster 12); die Erläuterungen zu den KN-Codes ex 1904 10, ex 1904 20, ex 1904 90, ex 2103 und ex 2106 geändert wurden; die KN-Codes ex 2001 90 65, ex 2005 70 00 und ex 2005 20 20 entfallen; die KN-Codes ex 2001, ex 2004, ex 2005, ex 2008 19 und ex 2008 99 sowie die dazugehörige Erläuterung neu aufgenommen wurden (siehe VB-0320 Abschnitt 2.1.2.). Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320) bereits berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 23. Juli 2026

Normen und Schlagworte

zusammengesetzte Erzeugnisse

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2026-0.575.557
Stammnummer
84500
Gültig
23.07.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF