…Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht. Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 4 DBA-Griechenland, BGBl. III Nr. 16/2009 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Griechenlands in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an…
…geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Belgiens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich und Belgien folgendes Einvernehmen erzielt: Artikel 1 Entlastung von der österreichischen Quellensteuer (1) Das nachstehende Verfahren findet Anwendung…
…93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich und Portugal folgendes Einvernehmen erzielt: Artikel 1 Entlastung von der österreichischen Quellensteuer 1. Das nachstehende Verfahren…
…BGBl 709/1995, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Spaniens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich und Spanien folgendes Einvernehmen erzielt: "Artikel 1 Entlastung von der österreichischen Quellensteuer 1. Das nachstehende…
…mit der zuständigen Behörde Chiles in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich folgendes Einvernehmen erzielt: "1. Das nachstehende Verfahren findet Anwendung auf Anträge auf abkommensgemäße Entlastung an der Quelle oder Rückzahlung der österreichischen…
…eine abkommenskonforme Steuerentlastung an der Quelle vorliegen. Es wird damit die Auflage verbunden, für die überlassenen Arbeitskräfte die lohnsteuerlichen Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Finanzamt ........................... wahrzunehmen. Beschäftiger, denen eine Kopie dieses Bescheides vorliegt, sind nach Maßgabe dieses Bescheides und der anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen von der Verpflichtung…
…Abs. 3 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005 idF BGBl. II Nr. 44/2006 festgestellt, dass für Arbeitsgestellungsvergütungen, die in der Zeit vom ................... bis ........................... bezogen werden, die verordnungsgemäßen Voraussetzungen für eine abkommenskonforme Steuerentlastung an der Quelle vorliegen. Es wird damit die Auflage verbunden…
…letzter Satz der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, ist der Vergütungsschuldner im Falle der Steuerentlastung an der Quelle verpflichtet, die Richtigkeit der Unterlassung oder Einschränkung des Steuerabzuges zu beweisen oder nach Maßgabe des § 138 BAO glaubhaft zu machen. Im Anwendungsbereich der DBA-Entlastungsverordnung…
…wurde, ist die Erlangung von Steuerentlastungen in bezug auf italienische Pensionen auf Grund der Bestimmungen eines mit Italien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens künftighin an die Beibringung einer Wohnsitzbescheinigung gebunden. Ein Muster eines diesbezüglichen internationalen Vordruckes ist in der Anlage ./.1 beigeschlossen. Die Finanzlandesdirektionen werden daher eingeladen, in…
Italienische Sozialversicherungspensionen, die an in Österreich ansässige Empfänger gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich nur der Besteuerung in Österreich. Zur Erlangung einer Steuerentlastung in Italien muss der pensionsauszahlenden italienischen Stelle bis 30. September des Jahres, für das eine Steuerentlastung in Italien beansprucht wird, eine vom zuständigen österreichischen…
…eine Entlastung an der Quelle bestehen, kann von der Tochtergesellschaft vom besonderen Auskunftsverfahren nach § 5 der VO Gebrauch gemacht werden. In einem solchen Verfahren sind alle Unterlagen vorzulegen, die auch im Rückerstattungsverfahren beizubringen sind und die geeignet sind, die Anspruchsvoraussetzungen für die Steuerentlastung unter Beweis…
…Fällen ein Quellenbesteuerungsrecht, in denen jedenfalls ein Teil der Einkünfte an die Künstler weiterfließt (vgl. EAS 2813). Wenn aber die Künstler oder Sportler von den Vergütungen überhaupt nichts erhalten, ist Art. 17 Abs. 2 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, unanwendbar weil der Tatbestand…
…liechtensteinischen AG an einer österreichischen GmbH in Höhe von mindestens 10% vor und ist die Behaltefrist von zwölf Monaten erfüllt, ist somit abkommensrechtlich eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorzusehen. Andernfalls ist die österreichische Quellensteuer auf 15% zu reduzieren. Für die Durchführung der abkommensrechtlichen Steuerentlastung sind…
…an eine Schweizer Muttergesellschaft? Ist somit im Hinblick darauf, dass im Art. 15 Zinsabkommen-Schweiz auf eine Beteiligungshöhe von 25% (und nicht auf die 10% laut Mutter-Tochter-Richtlinie) abgestellt wird, bei einer Beteiligungshöhe von 20% oder darunter eine Quellensteuer-Entlastung (Rückerstattung der DBA-Quellensteuer…
…daher auf die Leistungserbringung an einen "Vertragstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften" ab, wovon nach traditioneller Ansicht nicht rechtlich verselbständigte Einheiten des Kassenstaates erfasst sind. Lediglich wenn ein Abkommen auch Vergütungen von "anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts" erfasst, wären die von der Universität bezahlten Vergütungen…
…wobei an der Mutter und der Tante dieselben Gesellschafter im selben Beteiligungsausmaß beteiligt sind) Lizenzgebühren. Lösung Die Muttergesellschaft kontrolliert die Tochtergesellschaft, diese Tochtergesellschaft kontrolliert aber weder ihre Schwestergesellschaft, noch die Tochtergesellschaft ihrer Schwestergesellschaft. Das in Art. 12 Abs 2 DBA Österreich-Großbritannien vorgesehene Quellenbesteuerungsrecht betrifft…
…Großbritanniens aus der Europäischen Union die Anwendung ähnlicher Verwaltungsvorschriften, wie sie die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30. November 2011) vorsieht, sichergestellt werden. "1. Das nachstehende Verfahren findet Anwendung zur Geltendmachung einer Entlastung an der Quelle von der österreichischen Abzugsteuer…
…Bis zur vollständigen Einigung mit der deutschen Finanzverwaltung wären steuerliche Konfliktsituationen, die auf unterschiedliche Rechtsauffassungen zurückzuführen sind, im Wege eines individuellen Verständigungsverfahrens zu lösen. 2. Abkommenskonforme Behandlung von internationaler Arbeitskräfteüberlassung (Pkt. 2.3. des Protokolls) Deutsche Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, die Arbeitnehmer an Beschäftiger in Österreich verleihen und…
…einer Aktivleistung nur dann auszugehen, wenn die Mutter- an die Tochtergesellschaft Arbeitnehmer in leitender Funktion entsendet oder kann eine Aktivleistung auch vorliegen, wenn eine Schwestergesellschaft einen Arbeitnehmer zu einer anderen Schwestergesellschaft als GF entsendet? 1.2. Lösung Der Erlass vom 12. Juni 2014, BMF-010221…
…Steueraussetzung an registrierte Empfänger. 2.4. Nachweisführung und Kontrolle Gemäß den Regelungen des § 5 SchwStG 1995 muss für jenen Schaumwein, der von einem Steuerlager (Lieferanten) aufgenommen bzw. in Inventurlisten an das Steuerlager gemeldet wird, auch die Versteuerung nachgewiesen werden. Deshalb soll die Aufnahme und Steuerentlastung…