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BMF-010203/0595-VI/6/2010Antworten zu den Fragen bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0595-VI/6/201029.10.2010

Antworten zu den Fragen bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden Spendensammelaktionen von nicht begünstigten Organisationen Nach LStR 2002 Rz 573 können Spenden auch durch eine nicht begünstigte Organisation als Treuhänder des Spendenempfängers vereinnahmt werden. Diese Spenden sind abzugsfähig, wenn ersichtlich ist, dass die nicht begünstigte…

BMF-010203/0452-VI/6/2011Auswirkungen des Urteils des EuGH vom 16.06.2011, C-10/10, Kommission/Österreich, betreffend die steuerliche Absetzbarkeit von Forschungsspenden
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0452-VI/6/201102.08.2011

§ 4a Z 1 lit. a bis d EStG 1988 sieht vor, dass folgende Einrichtungen begünstigte Spendenempfänger sein können: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen; b) durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung…

BMF-010203/0596-VI/6/2010Spendencharakter von Charity-Veranstaltungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0596-VI/6/201002.11.2010

Spendencharakter von Charity-Veranstaltungen Im Zuge von Charity-Veranstaltungen wird oft eine Versteigerung von Gegenständen durchgeführt, die von einer anderen Person, häufig von Prominenten, zur Verfügung gestellt werden. Es stellt sich im Zusammenhang mit solchen Versteigerungen die Frage, ob bzw. in welcher Höhe der Erwerber…

BMF-010203/0327-VI/6/2009Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgaben und Sonderausgaben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0327-VI/6/200929.05.2009

…In der neuen Z 1 ist nur insofern eine Änderung eingetreten, als die Veröffentlichung der Liste der begünstigten Spendenempfänger nunmehr auf der Homepage des BMF und nicht mehr im AÖF zu erfolgen hat. Zu den bisherigen Spendenbegünstigungen siehe EStR 2000 Rz 1330 bis Rz 1349…

BMF-010216/0023-VI/6/2011Aktualisierte Information zur Begünstigtenmeldung nach § 5 PSG idF des Budgetbegleitgesetzes 2011
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0023-VI/6/201121.06.2011

…Begünstigtenstellung bestimmter Personen festzustellen. Eine Meldung ist daher erst in dem Zeitpunkt einer solchen Konkretisierung vorzunehmen. 4. Einzelfragen a) Begünstigte Spendenempfänger als Stiftungsbegünstigte Organisationen (bzw. deren Vorgängerorganisationen), die in der Liste begünstigter Spendenempfänger gemäß § 4a Z 3 EStG 1988 eingetragen sind, müssen nicht als Begünstigte…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…Voraussetzung hierfür ist, dass der Spendenempfänger im Zeitpunkt der Spende auf der Homepage des BMF als spendenbegünstigte Einrichtung ausgewiesen ist. 4.3. Steuerliche Berücksichtigung von Spenden an spendenbegünstigte Einrichtungen durch Privatpersonen Geldspenden an spendenbegünstigte Einrichtungen sind bis zu einem Ausmaß von 10% des Gesamtbetrages der…

BMF-010222/0058-VI/7/2016Salzburger Steuerdialog - Ergebnisunterlage Lohnsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010222/0058-VI/7/201628.10.2016

…2 Z 3 EStG 1988 (als Betriebsausgaben) bzw. § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 (als Sonderausgaben) in Österreich abgesetzt werden. Da es sich um einen inländischen Spendenempfänger mit Spendenbegünstigungs-bescheinigung, der in der Spendenliste aufscheint, handelt, sind die Spenden grundsätzlich in Österreich abzugsfähig. Da…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Funktion zu erfassen. In gewissen Konstellationen kann es zu einer Durchbrechung der oben skizzierten Kontrollkette kommen. So kann insbesondere bei von gemeinnützigen (Privat-)stiftungen einmalbegünstigten juristischen Personen (Spendenempfängern) nicht automatisch von Kontrolle allein aufgrund der Funktionsausübung als Einmalbegünstigter ausgegangen werden. Es müssen deshalb natürliche Personen…

BMF-010203/0411-VI/6/2015Ertragsteuerliche Behandlung von Einnahmen aus dem Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen von gemeinnützigen Vereinen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0411-VI/6/201509.08.2016

Der Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen durch einen gemeinnützigen Verein stellt einen entbehrlichen Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO dar, wenn der Spendensammelzweck eindeutig erkennbar ist. Der Verein ist dann nur hinsichtlich dieses Betriebes steuerpflichtig, ohne dass die Gemeinnützigkeit des Vereines selbst davon berührt ist…