Antworten zu den Fragen bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden Spendensammelaktionen von nicht begünstigten Organisationen Nach LStR 2002 Rz 573 können Spenden auch durch eine nicht begünstigte Organisation als Treuhänder des Spendenempfängers vereinnahmt werden. Diese Spenden sind abzugsfähig, wenn ersichtlich ist, dass die nicht begünstigte…
§ 4a Z 1 lit. a bis d EStG 1988 sieht vor, dass folgende Einrichtungen begünstigte Spendenempfänger sein können: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen; b) durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung…
Spendencharakter von Charity-Veranstaltungen Im Zuge von Charity-Veranstaltungen wird oft eine Versteigerung von Gegenständen durchgeführt, die von einer anderen Person, häufig von Prominenten, zur Verfügung gestellt werden. Es stellt sich im Zusammenhang mit solchen Versteigerungen die Frage, ob bzw. in welcher Höhe der Erwerber…
…In der neuen Z 1 ist nur insofern eine Änderung eingetreten, als die Veröffentlichung der Liste der begünstigten Spendenempfänger nunmehr auf der Homepage des BMF und nicht mehr im AÖF zu erfolgen hat. Zu den bisherigen Spendenbegünstigungen siehe EStR 2000 Rz 1330 bis Rz 1349…
…Begünstigtenstellung bestimmter Personen festzustellen. Eine Meldung ist daher erst in dem Zeitpunkt einer solchen Konkretisierung vorzunehmen. 4. Einzelfragen a) Begünstigte Spendenempfänger als Stiftungsbegünstigte Organisationen (bzw. deren Vorgängerorganisationen), die in der Liste begünstigter Spendenempfänger gemäß § 4a Z 3 EStG 1988 eingetragen sind, müssen nicht als Begünstigte…
…Voraussetzung hierfür ist, dass der Spendenempfänger im Zeitpunkt der Spende auf der Homepage des BMF als spendenbegünstigte Einrichtung ausgewiesen ist. 4.3. Steuerliche Berücksichtigung von Spenden an spendenbegünstigte Einrichtungen durch Privatpersonen Geldspenden an spendenbegünstigte Einrichtungen sind bis zu einem Ausmaß von 10% des Gesamtbetrages der…
…2 Z 3 EStG 1988 (als Betriebsausgaben) bzw. § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 (als Sonderausgaben) in Österreich abgesetzt werden. Da es sich um einen inländischen Spendenempfänger mit Spendenbegünstigungs-bescheinigung, der in der Spendenliste aufscheint, handelt, sind die Spenden grundsätzlich in Österreich abzugsfähig. Da…
…Funktion zu erfassen. In gewissen Konstellationen kann es zu einer Durchbrechung der oben skizzierten Kontrollkette kommen. So kann insbesondere bei von gemeinnützigen (Privat-)stiftungen einmalbegünstigten juristischen Personen (Spendenempfängern) nicht automatisch von Kontrolle allein aufgrund der Funktionsausübung als Einmalbegünstigter ausgegangen werden. Es müssen deshalb natürliche Personen…
Der Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen durch einen gemeinnützigen Verein stellt einen entbehrlichen Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO dar, wenn der Spendensammelzweck eindeutig erkennbar ist. Der Verein ist dann nur hinsichtlich dieses Betriebes steuerpflichtig, ohne dass die Gemeinnützigkeit des Vereines selbst davon berührt ist…