Gemäß Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3957 ist die vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr unter Verwendung einer "Sonder-UID" für Spediteure nur möglich, wenn der Spediteur als indirekter Stellvertreter auftritt. Von dieser Voraussetzung kann aus Gründen der Abgabensicherung nicht Abstand genommen werden. Wie…
…Amtsplatz angeschlossen für die Güterabfertigung ein allgemein verfügbarer Warenort bewilligt ist, zB in Suben, kann dieser pandemiebedingt in Absprache mit den örtlichen Zollbeteiligten/Spediteuren alternativ zum Amtsplatz beansprucht werden. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, sind die Amtsplatzanmeldungen, die genauso am Transaktionsmonitor wie die Warenortanmeldungen aufscheinen…
…A3) Waren. A3 wiederum bestellt diese Waren bei einem amerikanischen Unternehmer mit österreichischer UID (A2). A2 bestellt diese Waren seinerseits bei dem österreichischen Produzenten A1. A3 beauftragt und bezahlt den Spediteur, der die Waren bei A1 abholt und direkt an BE versendet. A3 behandelt seine…
…eindeutig festgestellt werden können (Leistungsempfänger, unselbständiger Erfüllungsgehilfe oder selbständiger dritter Unternehmer; bei Abholung durch einen Frachtführer, Verfrachter oder Spediteur liegt jedoch eine Versendung vor). Ein Beleg, wie der in der Anfrage beschriebene, oder auch eine bloß allgemein gehaltene Vollmacht genügen nicht (vgl. USt-Protokoll 2009)…
…für die Tochtergesellschaft bestimmt und wird auch an diese verrechnet. Der andere Teil der Warenlieferung wird in weiterer Folge im Auftrag des österreichischen Unternehmens durch einen anderen Spediteur von Hongkong aus an andere asiatische Abnehmer versendet. Diesen Teil der Waren verrechnet das österreichische Unternehmen direkt…
…Werk in Deutschland in seine österreichische Betriebsstätte. Der Wiederbeschaffungswert der Maschine beträgt 100.000 €, an Transportkosten wurden von einem österreichischen Spediteur 1.000 € zuzüglich 200 € USt in Rechnung gestellt. Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage für den innergemeinschaftlichen Erwerb? Gemäß Art. 4 Abs…
…da ein dritter Unternehmer (zB Post, Spediteur, Zusteller, Kleintransporteur, Güterbeförderer) diese Leistungen ausführt bzw. entgegennimmt. Da bei der Lieferung des Gegenstandes und Bezahlung per Nachnahme keine unmittelbare Verbindung zwischen leistungserbringenden Unternehmer und dem zahlenden Abnehmer vorliegt, und ein anderer Unternehmer (Post, Spediteur, usw.) dazwischengeschaltet ist…